2 Statements & News DENTAL TRIBUNE Swiss Edition · Nr. 11/2013 · 6. November 2013 Prof. Dr. Heiner Weber – neuer DGZI-Präsident Zahnimplantatehersteller auf Expansionskurs Urgestein der Deutschen Implantologie übernimmt das höchste Amt. Straumann beteiligt sich an Medentika und Createch Medical. „43. Internationaler Jahreskongress DGZI“ [Bilder] Neuer DGZI-Präsident Prof. Dr. Heiner Weber. BERLIN – Im Vorfeld ihres 43. Inter- nationalen Jahreskongresses in Ber- lin wählte die Deutsche Gesellschaft für Zahnärztliche Implantologie (DGZI) am 3. Oktober 2013 einen neuen Präsidenten. Prof. Dr. Heiner Weber, Ärztlicher Direktor der Tü- binger Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik, wurde einstimmig in das höchste Amt der traditionsreichen Fachgesellschaft gewählt. Gleichzei- tig dankte die Mitgliederversamm- lung dem scheidenden Präsidenten, Prof. Dr. Dr. Frank Palm, Konstanz, für die geleistete Arbeit. „Ich bin stolz und dankbar, dieser Fachgesellschaft vorzuste- hen!“, mit diesen Begrüssungsworten wandte sich der neue DGZI-Präsi- dent Prof. Dr. Weber an die über 450 Teilnehmer der 43. Jahrestagung der DGZI aus 18 Nationen, darunter auch Gruppen befreundeter Fachge- sellschaften aus Japan, den USA und Arabien. „Aus der Praxis für die Praxis“ lautet das Hauptziel der DGZI und bildete den Wegweiser für den Inter- nationalen Kongress. Ob kollegialer Austausch zum „All-on-four“-Kon- zept, Podiumsdiskussionen oder Theorie- und Demonstrationskurse – Referenten aus aller Welt stellten den aktuellen Wissensstand im Fach- gebiet Implantologie für die Praxis vor. DT Quelle : ZWP online ÁFortsetzung von Seite 1 Präventive und therapeutische Massnahmen Die Dentalhygienikerin ist zudem verantwortlich für die Supra- und subgingivale Plaque- und Zahnstein- entfernung und Zahnreinigung, die nichtchirurgische und erhaltende Pa- rodontaltherapie, das Entfernen von marginalen Füllungsüberschüssen sowie von Zement- und Komposit - resten nach der Beseitigung ortho- dontischer Hilfsteile (das Debonding und Debanding erfolgt durch den Zahnarzt), das Polieren und die Re- konturierung von Füllungen, die lo- kale Fluoridierung, die prophylakti- sche Versiegelung von Fissuren (ohne Fissurenerweiterung), das Durchfüh- ren von Oberflächen- und Terminal- anästhesien im Rahmen der Parodon- taltherapie auf Verordnung und unter direkter Verantwortung des Zahnarz- tes, die lokale Anwendung von zahn- IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG,Holbeinstr. 29 04229 Leipzig, Deutschland Tel.: +49 341 48474-0 Fax: +49 341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji), V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Redaktionsleitung Jeannette Enders (je), M.A. j.enders@oemus-media.de Redaktion Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Anzeigendisposition Marius Mezger m.mezger@oemus-media.de Bob Schliebe b.schliebe@oemus-media.de Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Matthias Abicht Projektmanagement/Vertrieb Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de Erscheinungsweise Dental Tribune Swiss Edition erscheint 2013 mit 12 Ausgaben (zwei Doppelausgaben 1+2 und 7+8), es gilt die Preisliste Nr. 4 vom 1.1.2013. Es gelten die AGB. Druckerei Dierichs Druck+Media GmbH, Frankfurter Str. 168, 34121 Kassel, Deutschland Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune Swiss Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Ver- lages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung voraus- gesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Spei- cherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un verlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Ver- fassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen befin- den sich ausserhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung für Folgen aus unrichtigen oder fehlerhaften Darstellungen wird in jedem Falle ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Leipzig, Deutschland. Forschung, Entwicklung und Herstel- lung hochwertiger, innovativer im- plantatgetragener Prothetik speziali- siert. Die Produkte von Createch Me- dical – darunter CAD/CAM-Brücken, Stege und Sekundärteile – wurden für BASEL – Wichtiger Schritt bei der Um- setzung der Strategie von Straumann: Mit dem Zukauf will der Schweizer Konzern seine globale Stellung im preiswerteren „Value“-Segment aus- bauen. Straumann hat die Unterzeich- nung einer Übernahmever- einbarung bekannt gege- ben, wonach sie für insge- samt 32 Mio. Euro jeweils einen 51-prozentigen Anteil an Medentika GmbH und Medentika Implant GmbH (Medentika) erwirbt. Die Transaktion unterliegt der Freigabe durch das deutsche Bundeskartellamt. Straumann-Zentrale in Basel. Die 2005 mit Sitz in Hü- gelsheim in Deutschland gegründete Medentika ist eine schnell wachsende An- bieterin preisgünstiger Pro- thetik für die meisten führenden Im- plantat- und CAD/CAM-Systeme. Angeboten wird auch eine Reihe von Titanimplantaten und Instrumenten. Medentika vertreibt ihre Produkte in ihrem Hauptmarkt Deutschland selbst und in vielen weiteren Ländern in Europa sowie weltweit über Distri- butoren. Die Createch Medical SA mit Sitz im spanischen Mendaro ist der medi- zinische Geschäftsbereich der Egile XXI Corporation und wurde 2006 ge- gründet. Das Unternehmen ist auf die halsdesensibilisierenden Mitteln, das Legen und Entfernen von parodonta- len Verbänden, Nahtentfernung/post- chirurgische Nachsorge sowie die Ka- riesprophylaxe, Prophylaxe und The- rapie von parodontal erkrankten Pa- tienten in Institutionen, Heimen, Spitälern und im Rahmen der Spitex- Betreuung, die Durchführung von nichtabrasiven Bleachingmassnah- men an vitalen und devitalen Zähnen (externes Verfahren), aber auch die Überwachung und Betreuung von Implantatpatienten. Sicherstellen der Arbeitsabläufe Dieses Aufgabengebiet umfasst sowohl die Arbeitsabläufe im Praxis- team als auch am eigenen Arbeitsplatz. Neben der Überwachung und Durch- führung des Recallsystems und der Korrespondenz trägt die Dentalhygie- nikerin Verantwortung für die Be- schaffung und Lagerhaltung von Pro- phylaxehilfsmitteln, die Aushilfe im Praxisteam, für die fachgerechte War- tung und Entsorgung von Apparaten und Materialien. Ferner ist sie einbe- zogen in die Auswahl der Patienten für Editorische Notiz Schreibweise männlich/weiblich Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durchgängige Nennung der männ- lichen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Die Redaktion verschiedene Implantat-Systeme kon- zipiert und vor allem in Spanien, Deutschland und anderen europäi- schen Märkten verkauft. Die Verein- barung sieht Optionen vor, aufgrund derer Straumann ihre Beteiligung von 30 Prozent bis 2020 auf 100 Prozent ausbauen kann. Die drei Unternehmen operieren unabhängig von Straumann mit ver- schiedenen Marken mit eigener An- sprache und Philosophie, eigenen Ver- triebsorganisationen sowie eigener Produktion. Die Philosophie von die Prophylaxeassistentin und betei- ligt sich – oder koordiniert – die Pro- phylaxearbeit innerhalb des Praxis- teams. Gesundheits- und Erziehungswesen Die Dentalhygienikerin entwi- ckelt oder arbeitet an Programmen im Gesundheits- und Erziehungswesen mit, d.h. sie leitet, koordiniert oder beteiligt sich an prophylaktischen Ak- tionen. Kontrolle und Verantwortung Die Überwachung der Dentalhy- gienikerin obliegt dem Zahnarzt. Die Dentalhygienikerin darf die folgen- den Arbeiten an den Patienten in der Praxis nur in Anwesenheit des Zahn- arztes ausführen und nur dann, wenn sie auch über eine entsprechende Weiterbildung und einen kantonalen Befähigungsausweis für diese Tätig- keit verfügt: Durchführung von Ober- Marco Gadola, CEO Straumann. Straumann, überragende Produkte und Lösungen anzubieten, deren klinische Erfolgsnachweise doku- mentiert sind und die durch hervorragende Dienstleis- tungen ergänzt werden, bleibt bestehen. Marco Gadola, CEO von Straumann, zu den Hintergrün- den der Akquisition: „Die Attraktivität der Dental implantologie hat zu einer Zunahme lokaler Value-Anbieter ge- führt, die preisgünstige Nachahmer- produkte bereitstellen. Obwohl viele dieser Produkte bezüglich Innova- tion, Qualität, Kundendienst, Kom- fort und Sicherheit nicht mithalten können, müssen wir akzeptieren, dass eine wachsende Zahl von Kunden den erwiesenen Mehrwert, den eine Pre- mium-Marke wie Straumann bietet, nur ungern honorieren wollen.“ Quelle: www.straumann.com DT flächen- und Terminalanäs- thesien. Die Behandlung von medizinischen Risikopatien- ten durch die Dentalhygienike- rin erfolgt nur nach Absprache und in Anwesenheit eines Zahnarztes. Die Indikations- stellung für die Oberflächen- oder Terminalanästhesie er- folgt ebenfalls durch den Zahnarzt. In Institutionen, Heimen und Spitälern darf die Dental- hygienikerin, nach erfolgter Absprache mit und in Anwe- senheit des Zahnarztes/Arztes Röntgenbilder aufnehmen und verarbeiten, Oberflächen- und Terminalanästhesien vornehmen und medizinische Risikopatienten behan- deln. Das ab September 2013 gültige SSO-Reglement legt zudem auch fest, dass eine abgeschlossene Ausbildung im Ausland anerkannt wird, soweit sie der schweizerischen gleichwertig ist. Die Prüfung der Äquivalenz über- nimmt, im Auftrag des Staatssekreta- riats für Bildung, Forschung und In- novation, das Schweizerische Rote Kreuz. Insgesamt wird das revidierte DH-Einsatzreglement, welches für SSO-Mitglieder verbindlich ist, im Praxisalltag wenig Veränderung mit sich bringen. Es trägt vor allem bei den Arbeiten, die die Dentalhygienikerin ohne Beisein des Zahnarztes ausfüh- ren kann, der geänderten DH-Ausbil- dung Rechnung. Quelle: Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft DT