2 Health Politics DENTAL TRIBUNE German Edition · Nr. 12/2009 · 11. Dezember 2009 GOZ neu, aber richtig GOZ neu, aber richtig „Die Freiberuflichkeit der ärzt- lichen Tätigkeit ist ein tragen- des Prinzip unserer Gesund- heitsversorgung und sichert die Therapiefreiheit.“ Dieser Satz stammt aus dem Koalitionsver- trag von CDU, CSU und FDP – und er lässt uns auf eine mit Sachver- stand geführte Diskussion zur GOZ-Novellierung hoffen, die wir auch vonseiten der Zahnärzte- schaft führen müssen. Dabei markiert die Resolution der Bundesversammlung der Bun- deszahnärztekammer von Mün- chen den Eckpfeiler auch für die kommenden GOZ-Verhandlun- gen. „Kennzeichen wie Selbstver- waltung, freie Arzt- und Thera- piewahl und eine eigene Gebüh- renordnung sind untrennbar mit der Erfüllung der besonderen Verpflichtung für das Gemein- wohl verknüpft.“ Die Wirtschafts- und Finanzkrise der vergange- nen Monate bietet eine Chance für die Freien Berufe, „sich über ihr Selbstverständnis aktiv in die gesellschaftliche Wertediskus- sion einzubringen und eine Vor- bildfunktion zu übernehmen – ein Anliegen, das jedes Mitglied des Berufsstandes, die profes- sionspolitischen Standortbestim- mungen sowie die Aufgabenstel- lungen der Zahnärztekammern unmittelbar berührt“. Das Bundesgesundheitsministerium ist aufgefordert, auf einen Erlass der GOZ via Rechtsverordnung zu verzichten und stattdessen das Recht zum Erlass einer Gebüh- rentaxe oder einer Rahmenemp- fehlung nach österreichischem oder Schweizer Vorbild auf die Zahnärztekammern zu übertra- gen. Es ist jetzt die richtige Zeit, solche Wünsche zu artikulieren. Die Novellierung der GOZ ist lange überfällig. Die von der Bundeszahnärztekammer vorge- legte Honorarordnung für Zahn- ärzte (HOZ) weist einen Weg, der sinnvoll auch die zukünftige Auf- gabe der GOZ markieren könnte: als nur noch subsidiär, mangels einer individuell vereinbarten abweichenden Vereinbarung, geltende Gebührenordnung! Vor- bilder im deutschen Gebühren- recht gibt es dafür genug, am be- deutendsten § 1 Preugo vom 1. September 1924, der immerhin 41 Jahr lang gegolten hat. Vielleicht hat jetzt auch das zahnärztliche Konzept der Grund- und Wahl- leistungen eine Chance auf Reali- sierung. Wichtig ist es dabei, deutlich zu machen, dass mit dem Vorschlag, den wir mit der Hono- rarordnung für Zahnärzte (HOZ) vorgelegt haben, sowohl die wis- senschaftlich aktuelle Beschrei- bung der Leistungspositionen be- rücksichtigt wird als auch die Kostenentwicklung seit 1988. Auch die Berücksichtigung der Kostenentwicklung steht übri- gens im Koalitionsvertrag zur GOZ. Mit der GOZ 1988 wurde das bis dahin geltende Vertragsprin- zip, wonach sich der Patient mit Christian Berger, Präsident Bundesverband der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa/Euro- pean Association of Dental Implanto- logists (BDIZ EDI) dem Behandler auf einen Preis ei- nigen soll, nahezu beseitigt. Der Referentenentwurf zur GOZ vom 24.10. 2008 wollte es für Selektiv- verträge wieder einführen. Das ist der falsche Ansatz. Die GOZ 1988 hat bereits in vielen Berei- chen der Zahnheilkunde eine Ab- wertung vorgenommen und ins- besondere die Implantologie wurde dort zwar erstmals, aber unzureichend beschrieben. Auch im Referentenentwurf 2009 für eine neue GOZ wurde die Implan- tologie unzureichend beschrie- ben und sollte unzureichend ho- noriert werden. Es kann nicht die Aufgabe einer staatlichen Gebüh- renordnung sein, Geld zu sparen. Sie muss die Leistungen fachlich richtig beschreiben und auf- wandsangemessen honorieren. Diesen Handlungsbedarf sehe ich für die gesamte neue GOZ. Aus diesem Grund hat der BDIZ EDI und die Bundeszahnärzte- kammer eine ganze Reihe von Forderungen erhoben, wie insbe- sondere die sofortige Punktwert- anhebung um wenigstens 50 Pro- zent, damit der Inflationsaus- gleich seit 1988 endlich erfolgt. Ebenso notwendig ist die Wieder- eröffnung der Möglichkeit, sich im Wege der Vereinbarung mit dem Patienten ganz von der Ge- bührensystematik der GOZ zu trennen. Es kommt also auch auf jeden einzelnen Zahnarzt an. Unterlassene Hilfeleistung? Berufsstand in Zahlen BERLIN – Rigide Richtlinien sor- gen gemeinsam mit Ausbil- dungsdefiziten im Zahnmedi- zinstudium dafür, dass Behin- derten und alten Menschen be- stimmte oft vorenthalten werden müssen. Leistungen Diese Kritik äußerte der Be- rufsverband Deutscher Oralchi- rurgen (BDO) auf seiner 26. Jah- restagung Mitte November in Berlin. „Das ist unterlassene Hil- feleistung“, so Dr. Volker Holt- haus, Vorsitzender der BDO-Ar- beitsgemeinschaft für zahnärzt- liche Behindertenbehandlung. Die Zahngesundheit von behin- derten, betagten und multimor- biden Menschen sei schlechter als die anderer Bevölkerungs- gruppen. Dabei zeigen neue Untersuchungen, dass bei geria- trischen Patienten mit Zahnpro- blemen selbst mit bescheidenen finanziellen Mitteln eine Verbes- serung des Zustandes in wenigen Sitzungen erzielt werden kann. Trotz zahlreicher Bemühun- gen hat sich die Situation in den vergangenen Jahren eher ver- schärft als verbessert. „Die Richt- linien der GKV sind inzwischen so eng gefasst, dass wohlmei- nende Sachbe- arbeiter der Krankenkassen kei- nerlei Spielraum mehr haben“, sagte Holthaus. Problematisch ist etwa eine Parodontalbehandlung. Den Richtlinien zufolge setzt diese eine ausreichende Mundpflege, eine aktive Mitarbeit sowie Moti- vation des Patienten voraus. Diese bei Gesunden sinnvolle Anforde- rung können viele Behinderte in- des nicht erfüllen. DT Quelle: Berufsverband Deutscher Oralchirurgen (BDO) Klassifizierung von Bleachingmitteln gefordert CHICAGO – Die American Dental Association warnt vor Bleaching, das nicht durch zahnmedizinisch geschultes Personal vorgenommen wird. Sie hat eine Anfrage an die Behörde U.S. Food and Drug Administration (FDA) gestellt, in der die Klassifizierung von Bleachingchemikalien ver- langt wird. Als Grund wurde die Qualität ANZEIGE FLEXI Über Hirnforschung belegt: – Compliance ist, wenn’s den Patienten Spaß macht Tandex GmbH 24941 Flensburg Telefon: 0461 4807980 keeps you smiling von Bleachingprodukten ge- nannt, die oft ohne Konsultation oder Untersuchung eines Zahn- arztes angewendet wer- den. Die Vereinigung warnt, dass die Appli- kation von chemisch basierten Bleaching- mitteln Zäh- nen, Zahn- fleisch und wei- teres Gewebe im Mund scha- den könne. Die ADA hob in einer Pressemittei- lung hervor, dass einige US-Staa- ten die Applikation von Blea- chingprodukten durch Perso- nen, die nicht zahnmedizinisch geschult sind, verhindern. „Die enorme Expansion von Produkten, die Konsumenten di- rekt zur Verfügung stehen und die Applikation von Produkten an Orten wie Einkaufszentren, Kreuzfahrtschiffen und Salons ist beunruhigend, da Konsumen- ten wenig oder keine Garantie bezüglich der Sicherheit der Pro- duktbestandteile, Dosis oder professioneller Qualifikation der Personen, die in nicht zahnärzt- lichen Bereichen arbeiten, haben“, schrieben ADA- Präsident Dr. Ron Tankersley und Executive Director Dr. Kathleen O’Loughlin in einem Brief an die FDA-Behörde. Wei- ter betonten die ADA-Vertreter: „Die Applikation von Bleaching- material ist nicht risikofrei und kann nicht für alle dunklen oder verfärbten Zähne verwendet werden.“ Die Non-Profit-Organisation ADA ist der größte Dentalver- band der USA und feiert in die- sem Jahr sein 150-jähriges Be- stehen. DT BERLIN/LEIPZIG – Die Bundeszahn- ä r z t e k a m m e r (BZÄK) veröffent- lichte das Statisti- sche Jahrbuch 2008/2009. In neun Kapi- teln ließ der Ver- band sämtliche Daten zusammen- tragen, die die Entwicklung des zahnärztlichen Standes umfassend abbilden. Das Buch beginnt mit einer vergleichenden Darstel- lung europäischer Gesundheits- systeme und dem der USA. An Grafiken ist etwa abzulesen, wie viel die jeweiligen Staaten ausge- ben. Luxemburg hat mit 91 Pro- zent den größten öffentlichen Fi- nanzierungsanteil an den Ausga- ben für das Gesundheitssystem, die USA mit 46 Prozent den nied- rigsten. Deutschland bewegt sich da – im europäischen Vergleich – mit 77 Prozent im Mittelfeld. Das Jahrbuch erläutert kurz und knapp auch die unterschied- lichen Finanzierungsmodelle der zahnärztlichen Leistung. Die Vielzahl der Kapitel beschäftigt sich mit der Ent- wicklung in Deutschland. Die BZÄK konstatiert in ihrem Buch eine fortschreitende „Feminisie- rung“. Der Frauenanteil ist in den alten Bundesländern ge- wachsen, in den neuen weniger – allerdings lag er seit Langem hö- her. „Auch 2008 ist der zahnärzt- liche Teil des Berufsstands älter geworden“, konstatiert die BZÄK im Jahrbuch. Das Durchschnitts- alter lag Ende des vergangenen Jahres bei 46,7 Jahren und ist im Vergleich zu 2007 um 0,27 Jahre gestiegen. Viele Daten der Lan- deszahnärztekammern, der Kas- s e n z a h n ä r z t - lichen Bundes- vereinigung und des Instituts der D e u t s c h e n Zahnärzte sind zusammengetra- gen worden und übersichtlich il- lustriert. Das Sta- tistische Jahrbuch 2008/2009 ist für den Preis von 10 Euro bei der BZÄK erhältlich. DT IMPRESSUM Verleger Torsten Oemus Verlag Dental Tribune International GmbH Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: 03 41/4 84 74-3 02 Fax: 03 41/4 84 74-1 73 Chefredaktion Jeannette Enders (V.i.S.d.P.) j.enders@dental-tribune.com Redaktionsassistenz Anja Worm a.worm@dental-tribune.com Dental Tribune Germany ist ein eigen- ständiges redaktionelles Publika- tionsorgan der Dental Tribune Inter- national GmbH. Die Zeitung und die enthaltenen Bei- träge und Abbildungen sind urheber- rechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung der Dental Tribune International GmbH unzulässig und strafbar. Dental Tribune ist eine einge- tragene Marke. Anzeigenverkauf Tomas Wiese Dental Tribune International GmbH Holbeinstr. 29 04229 Leipzig Tel.: 03 41/4 84 74-4 02 Fax: 03 41/4 84 74-1 73 t.wiese@dental-tribune.com Antje Kahnt Dental Tribune International GmbH Holbeinstr. 29 04229 Leipzig Tel.: 03 41/4 84 74-1 34 Fax: 03 41/4 84 74-1 73 a.kahnt@dental-tribune.com