2 Statements and News DENTAL TRIBUNE German Edition · Nr. 1+2/2011 · 2. Februar 2011 Was die Zahnärzte erwartet! Jürgen Pischel spricht Klartext Schwarz-Gelb führt in der Gesundheits - politik nahtlos die schwarz-rote Linie fort, dies, man muss es so feststellen, unter der Fach-Verantwortung der FDP. Die Enttäuschung war um so größer, als die Hoffnungen auf eine liberale Gesundheitspolitik auf al- len Problemgebieten zahnärztlicher Wünsche immens waren. Dazu mehrere Beispiele: Die neue GOZ wird keine an der HOZ ausgerichtete, sondern eine am BEMA entlanglaufende. Ob sie denn überhaupt in 2011 kommt, ist trotz aller Planungssprüche fraglich. Vor allem die FDP wird mit der CDU/ CSU den PKVen die Öffnungsklausel für Einzelverträge mit Zahnärzten bescheren. Was die PKVen fordern, ist für die FDP Befehl und CDU-Ge - sund heits sprecher haben das schon öffentlich bestätigt. Angesichts der Land tagswahlen in 2011 wollen sie Ärzten und Zahnärzten die Öff- nungsklausel vorerst nicht antun. So könnte die GOZneu erst 2012 kommen. Nach mehr als 20 Jahren GOZ- Punktwertstillstand glauben die Funktionäre sich mit 10 Prozent GOZ-Honorarvolumensteigerung in 2011 schmücken zu können, obwohl sie zuletzt noch HOZ-an - gepasst 60 Prozent mehr gefordert hatten. In 2010 haben die PKVen die Beiträge für ihre Versicherten im ANZEIGE enretec – der Partner des deutschen Fachhandels für Entsorgungslösungen im Dental- und Medizinbereich Kostenfreie Servicehotline: 0800 / 3 67 38 32 www.enretec.de Schnitt um 8 Prozent angehoben. Den PKVen wird vieles aus der Poli- tik geöffnet, dafür leisten sie immer weniger und knebeln die Leistungs- erbringer immer mehr. Was gilt sonst für 2011: Neue Approbationsordnung – Fehlan- zeige, wahrscheinlich für die gesam- te schwarz-gelbe Legislatur periode. Die Umsetzung würde an den Uni- versitäten mehr Geld fordern, das geben die Hochschul-Budgets nicht her. Öffnung der Kostenerstattung in der GKV? Eine reine Schimäre, denn was am 1. Januar in Kraft getreten ist, ist eine Kostenerstattungs-Verhin - derungs-Regelung in der GKV. Ver- waltungsabschlag bei der Erstattung ohne wirkliche Öffnung hinein in die Privattherapie. Bud getierung – bleibt bei Zahn- ärzten für 2011 verbunden mit vielen Versprechen – Landtags wahlen – ab 2012 darauf verzichten zu können. Neue Festzuschussregelungen –Fehl- anzeige. In der Füllungstherapie fahren die Zahnärzte besser mit der Mehrkostenregelung, beim Zahner- satz zahlen die Versicherten weiter mehr Beitrag als an sie und die Zahn- ärzte ausgeschüttet wird. Die Dentalhygienikerin wird in 2011/2012 immer mehr zum akademisierten und selbstständig – ohne Aufsicht für bestimmte Leis - tungen – am Patienten wirkenden Berufsbild. Neue Technologien und Verfahren in der Zahnmedizin, da wird die IDS 2011 den Zahnärzten viele Möglichkeiten besserer Zahn- heilkunde aufzeigen und neue Praxis - chancen eröffnen. Schon aus den neuen Technologien werden sich im- mer weitergehende Spe zia li sie run - gen in der Zahnheil kunde eröffnen, die auch neue Kooperations- und Praxisformen fordern. Also, selbstverantwortlich alles Neue prüfen und voranschreiten, unabhängig von Politik und Funk - tionärsbeschlüssen, toi, toi, toi Ihr J. Pischel IMPRESSUM Verlag Oemus Media AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (V.i.S.d.P.) isbaner@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Redaktionsleitung Jeannette Enders (je), M.A. j.enders@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. 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Gekennzeichnete Sonderteile und Anzeigen be- finden sich außerhalb der Verantwortung der Redaktion. Für Verbands-, Unternehmens- und Marktinformationen kann keine Gewähr übernommen werden. gekennzeichnete Auffassung oder mit Verfassernamen der Beiträge geben die Es dreht sich stets um das liebe Geld Patientenbeschwerden – GOZ-Novellierung – Öffnungsklausel – Preisvergleichsportale. BONN/KREMS (jp) –2.300 untersuch - te Beschwerden zu Zahnarzt- Li qui - dationen aus einer der 22 Be ra tungs - stellen in einer Studie der „Un ab hän - gigen Patientenberatung Deutschland“ (UPD) haben in zahlreichen Zeitungen sowie Rundfunk- und Fernsehberich- ten die Zahnärzte wieder einmal in die Abzocker-Ecke geschoben. Dies bei 80 Millionen Behandlungsfällen pro Jahr beim Zahnarzt, mindestens ein Drittel davon mit mehr oder minder hohen Privatanteilsrechnungen. Sicher gibt es einige, die vorsätzlich „billig“ antreten und wenn sie den Patienten haben, glauben, alles leisten und berechnen zu können. GOZ-Novelle zur Ausgabensenkung Das GOÄ/GOZ-Novellierungs- ziel, das PKVen und Länderrepräsen- tanten dem BMG nun verschrieben haben, heißt: Senkung von überhöhten Behandlungskosten. Bei den Zahn - ärzten ist dies in den Entwürfen zur Gegen Krankenkassen gab es über 20.000 Beschwerden, niemand pran- gerte sie an. Spannend die Bewertung der 2.300 Zahnarztbeschwerden, denn kein einziges Mal ging es um Behand- lungsfehler, immer nur um angeblich zu hohe Abrechnungen. Sicher gibt es mehr Grund für Unsicherheiten, als jene, die bei einer Patienten-Beratungsstelle landen. So führen viele PKV-Kostenerstattungs- verfahren zu umfangreichem Briefwech- sel und oft zu Gericht. Außerdem, viele Patienten verspüren ein „Rechnungs- Unbehagen“, vor allem wenn Heil- und Kostenplan und Rechnung entspre- chend differieren. So fußen sogar, so die „Unabhängige Patientenberatung“ und Sprecher der Verbraucherzentra- len, die überwiegende Mehrzahl der Beschwerden auf „Mehrberechnungen“ ohne Vorabklärung mit dem Patien- ten. Das Thema ist uralt und hätte längst – innerberuflich – wenn schon nicht einer Lösung, so einer Verbesse- rung zugeführt werden können. Es sind ja meist alles nur Aufklä- rungs- und Beratungsschwächen vieler Zahnärzte, die einfach nicht die Kom- munikationstechnik beherrschen, den Patienten Leistung und dafür notwen- diges Honorar vermitteln zu können. GOZ-Novelle als Bewertungs- und Leistungsbeschreibungsbasis der BEMA festgezurrt, nun haben die Gesund- heits-Ministerialverantwortlichen den Ärztevertretern verkündet, dass auch die neue GOÄ auf Kassen-EBM-Basis ausgerichtet werden wird. Welch verkehrte Welt, in der die PKVen soviel Geld für die Vertriebs- provision zur Hereinholung von KV- Verträgen pro Jahr an PKV-Vertreter bezahlen, nämlich 2,8 Mrd. Euro, wie in etwa für Zahnbehandlungen aller PKV-Versicherten an Honoraren und Zahntechnikkosten aufgewandt werden muss. Man predigt öffentlich gerne „Wettbewerb“ als Maxime des Han- delns in Politik und bei PKVen wie GKV. Wettbewerb sollte für Versicherte mehr Wahlmöglichkeit und mehr In- dividualität der Versorgung bedeuten, wird aber als reines Instrument zur Kostendämpfung in einer „rendite - orientierten PKV-Marktmacht-Politik“ verstanden, statt zur Auseinanderset- zung um die bessere Leistung. „Öffnungsklausel“ zur Kostendominanz So wird auch von der BZÄK ge- meinsam mit der Bundesärztekam- mer in breit angelegten, aber wenig erfolgreichen Pressekampagnen die Öffnungsklausel, die die CDU-Ge- sundheitspolitiker und das BMG den PKVen bereits zugesagt haben, als „Diskontklausel“ anzuprangern ver- sucht. Wörtlich: „Die freie Arztwahl der Patienten und die Therapiefreiheit würden sukzessive dem Preisdiktat und einseitigem Sparvorhaben der PKV zum Opfer fallen“, so gemeinsam Ärzte- und Zahnärztekammern mit Patientenorganisationen. BZÄK-Prä- sident Dr. Engel: „Den PKVen geht es nur um Patientenlenkung.“ Spannend ist nur, dass die Öff- nungsklausel für Einzel- und Son - derverträge der PKVen mit Zahnärz- ten und Zahnarztgruppen vehement von allen Zahnarztfunktionären abge- lehnt wird, aber in KZVen und Kam- mern bereits Vorbereitungen getroffen werden als Vertragspartner für Zahn- arztgruppen für die PKVen bereit - zustehen. Motto: Hauptsache mitmi- schen und mitverdienen. Preisvergleich öffnet Wettbewerb Wer Wettbewerb will, muss sich auch dem Preisvergleich stellen. So klingen viele harsche Urteile aus den Zahnarzt-Körperschaften gegen das Bundesgerichtshof-Urteil zu den Preisvergleichsportalen (2te Zahn- arztmeinung) wenig glaubwürdig. Für den unterlegenen KZV-Bayern-Chef Dr. Janusz Rat ein „schwarzer Tag für Patienten“. „Das ist ein grundfal- sches Signal. Der BGH lässt zu, dass me dizinische Behandlungen nach dem eBay-Prinzip versteigert werden. Doch Patienten und zahnärztliche Be- handlungen sind keine Handelsware, auf die man im Internet ein Gebot abgibt“, so Rat. Der BGH hält es für völlig in Ordnung, wenn irgendein Zahnarzt nach dem vorliegenden Heil- und Kostenplan den Kollegen unterbietet und der Patient deshalb zu dem „Billiganbieter“ wechselt. Diesen Preis - vergleich über ein Unternehmen an- zubieten sei kein „berufsunwür diges“ Verdrängen, sondern diene dem „not- wendigen Wettbewerb“ und einer „verbesserten Transparenz“, helfe „Qualität und Effizienz“ der medizi - nischen Versorgung durch „mehr Wahlmöglichkeiten zu verbessern“, so der BGH. Übrigens nichts Neues: Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat schon vor Jahren die Akquisition von Patienten auch über Preis-Leistungs- Wettbewerb als nicht berufswidrig eingestuft, und erlaubt. Der Kreis schließt sich: Geld re- giert auch die Zahnarztwelt! DT ÁFortsetzung von Seite 1 oben therapie und Festzuschuss beim Zahn - ersatz. Damit sind bei den Zahnärzten bereits mehr als 3/4 aller Leistungen abgedeckt. Werden in einer Praxis vermehrt Leistungen in der Parodon- tologie oder auch in der Endodontie erbracht, dann kann die Ab rech nungs - auseinander setzung über den von der Kasse zu erbringenden Sachleistungs- anteil über Kostenerstattung sicher Sinn machen. Der Patient, regelmäßiger Bei- tragslieferant bei der Kasse, schaut wenigstens nicht völlig in die Röh- re und erkennt gleichzeitig, wie wenig für eine leistungsgerechte und effiziente PAR-Therapie die Kasse zu zahlen bereit ist. Die bürokrati- schen Auflagen für den Versicher- ten muss daher der Zahnarzt lösen helfen. Vor allem können sich KZVen nicht darauf beschränken, die GKV- FinG-Kostenerstattungslösung als wenig attraktiv abzutun, sondern müssen für die Praxen Service-Pakete zur Kostenerstattung in den dafür relevanten Bereichen Paro und Endo, wie auch KFO bei den GKV-Leis- tungsberechtigten mit Muster-Erstat- tungslösungen bereitstellen. Gleiche Aufforderung geht an die Abrechnungsgesellschaften, Wege zur Kostenerstattung in der PAR- und Endo-Therapie zu öffnen. DT