2 Statements and News DENTAL TRIBUNE German Edition · Nr. 4/2011 · 8. April 2011 KZBV – Geld und Intrige Jürgen Pischel spricht Klartext Politische Umsetzung alter Forderungen oder eine Nullnummer? Kassen-Budgets sollen fallen/6 Prozent mehr GOZ-Honorar/Öffnungsklausel obsolet. Angetreten zum Durch- marsch bei den Wahlen zum neuen KZBV-Vorstand und vor allem für den Vorsitz für die nächsten 6 Jahre, erlitt Dr. W. Eßer gegen seinen „Kontrahenten“ Dr. J. Fedderwitz eine vernichtende Abfuhr. Fedderwitz erreichte auf der Vertreterversammlung der Spitzenorganisation der Kassen- Zahnärzte bereits im ersten Wahlgang mit 30 Stimmen die Mehrheit für einen Vor- standsposten, damit waren Eßer und seine KZBV-Vorstandsteam-Partner Buchholz und Pochhammer aus dem Rennen. Vor der KZBV-Wahl hatte Eßer mit seinen Partnern landauf und landab erklärt, das Verhältnis zu Fedderwitz sei so zerrüttet und gestört, dass jegliche Zusammen - arbeit nicht funktionieren könne. Noch in der KZBV-Vertreterversammlung in Berlin hatte Wolfgang Eßer dies bekräftigt. Eßer war über das Ergebnis entsetzt, hatte er doch verbreiten lassen, nach Vorabzusagen aus KZVen könne er mit mehr als 35 Stimmen rechnen, und dann dieses Debakel. „Aber“, so ein ,Süd-KZV- Vorstand‘, „wer einem nie ehrlich ge - genüber tritt, kann nicht mit ehrlichen Zusagen rechnen.“ Ratlosigkeit in der VV in Berlin, kein Delegierter oder KZV- Vorstand eines Landes wollte sich einer Abstimmung stellen. Emissäre empfeh- len Eßer, mit Buchholz weiterzuma- chen, auf Pochhammer zu verzichten, er sei als KZV-Vorstand in Berlin sowieso schon finanziell versorgt. Eine „persönliche Erklärung“ jagte dazu die andere in der KZBV-VV, ein „Ein- ANZEIGE enretec – der Partner des deutschen Fachhandels für Entsorgungslösungen im Dental- und Medizinbereich Kostenfreie Servicehotline: 0800 / 3 67 38 32 www.enretec.de fach-so-weiter“, also die Fortsetzung des Dauerkrieges im KZBV-Vorstand, dürfe es nicht geben, alles müsste in der Zu- sammenarbeit im neuen KZBV-Vorstand der alten Namen auf eine ganz andere Ba- sis gestellt, die Verantwortlichkeiten und Ressortzuschnitte neu geordnet werden. Unterbrechung folgte Unterbre- chung und man ging ohne Ergebnis – das Wichtigste einer Vertreterversammlung stand an. Die Kontrahenten Eßer/Fedder- witz verhandelten weiter, bis das Ergebnis feststand: Man macht wie bisher weiter, an den Ressortzuschnitten wird sich nichts ändern, das alte Kampf- und Intrigen- team Fedderwitz, Eßer, Buchholz ist auch das neue. Friede wurde für die Zukunft ge- schworen, man schlug sich für die Ämter im KZBV-Vorstand zur Wahl gegenseitig vor, zwei Drittel der Delegierten spielten mit Ja-Stimmen die Inszenierung mit, und Fedderwitz soll versprochen haben, am 31.12.2013 aus „Altersgründen“ seinen Vorsitz an Eßer weiterzureichen. Erste- rer will mit 65 Jahren als „Stellvertreter“ weitermachen, aber nur wenige glauben, dass Eßer dann zum „Vorsitzenden“ auch gewählt wird. Nicht „Kabale und Liebe“ heißt es also in der KZBV für die nächsten sechs Jahre, sondern „Geld und Intrige“ wird das aufgespielte Drama der Führungs- kämpfe dominieren. Viele Delegierte fragten sich, wie konnten Eßer und Buchholz nur ihre Scham über die Niederlage, entgegen dem Schwur weiterzumachen, überwinden. Alle sind sich einig: bei soviel Geld, das ein KZBV-Chef verdient, lässt sich vieles „verschmerzen“. Ein KZBV-Vorstand kommt nicht nur auf 230.000 Euro Basis - einkommen, darf auch noch 30 % der Arbeitswoche in der Praxis verbringen, bekommt einen veritablen Autozuschuss, Spesen und vor allem Sitzungsgelder und Pensionszuschüsse, und alles soll sich auf weit über 400.000 Euro summieren, mit der Sicherheit von Übergangsgeldern bei Ausscheiden. Da lässt sich schnell mal Überzeugung hintanstellen, bei diesem Trostpflaster muss ein Zahnarzt ganz schön schuften. Toi, toi, toi, Ihr J. Pischel BONN/KREMS (jp) – Gesundheitsmi- nister Rösler und die Gesundheitspoliti- ker von Union und FDP gehen auf die Zahnärzte zu und versprechen die poli- tische Umsetzung alter Forderungen. So zur Abschaffung der Kassenbudgets für konservierende Leistungen und im Rah- men der GOZ-Novellierung die Ausset- zung der Öffnungsklausel für Sonder- verträge der PKVen mit Zahnärzten. Mit der Abkehr von der strikten Grundlohnsummenanbindung der Honorare in der Gesetzlichen Kranken- versicherung im Rahmen eines ge - planten „GKV-Versorgungsgesetzes“ sei eine bedarfsgerechte Gesamtvergütung in der Zukunft möglich, frohlocken die KZV-Funktionäre. Damit könnten Praxisbudgets, Fallpauschalen und Puf- fertage wie in Bayern entfallen und die Zahnärzte darauf hoffen, dass die er- brachten Leistungen „korrekt honoriert werden“. Die Krankenkassen befürchten Mehrbelastungen von 780 Millionen Euro im Jahr, die KZBV hält diese Zahlen für utopisch. Den Zahnärzten seien in den letzten Jahren jeweils rund 100 Millionen Euro an Leistungen oberhalb der Budgets vorenthalten worden. „Die Befürchtungen der GKV-Seite, es könnte zu unkontrollierten Mengen- steigerungen in der zahnmedizinischen Versorgung kommen, sind unnötig. Das zeigt schon der Umstand, dass bei Er- satzkassen in der Vergangenheit Budget- obergrenzen oft nicht ausgeschöpft wurden. Auch im Bereich Zahnersatz gab es nach der Einführung der Fest - zuschüsse ohne Budgetgrenzen keine Mengenausweitung“, so die KZBV. BZÄK: Einstelliger Honoraranstieg nach 23 Jahren Stillstand nicht hinnehmbar Die Bundeszahnärztekammer be- grüßt die Entscheidung von Bundes - gesundheitsminister Rösler, keine Öff- nungsklausel in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu implementie- ren. „Damit ist eines unserer Hauptziele erreicht“, so der Präsident der Bundes- zahnärztekammer Dr. Peter Engel. „Die aktuellen Verlautbarungen aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu einer eingeplanten 6%igen Honorarerhöhung wurden hin gegen offensichtlich unter Sparmaßnahmen erstellt. Daher bekräftigt die Bundes - zahnärztekammer ihre Forderung nach einer angemessenen Berücksichtigung der Kostensteigerung der letzten 23 Jah - re. Der nun in Aussicht gestellte einstel- lige Honoraranstieg ist nach 23 Jahren Stillstand nicht hinnehmbar und wider- spricht den Vorgaben des Zahnheil - kundegesetzes sowie der Koa li tions - vereinbarung“, so Engel weiter. hin, das, Klartext gesprochen, eine Null- nummer unter Sozi-Niveau ist. „Öffnungsklausel“ vorerst vom Tisch? Obendrauf der BZÄK-Jubel um die Ablehnung der sogenannten „Öffnungs- klausel“, das heißt die Schaffung eines Rechts für die PKVen zu Einzelverträgen mit Zahnärzten oder Zahnarztgruppen. Sie ist nach vehementen BZÄK-Vorstö- ßen, wenn Röslers „deutlichen Worten“ zu glauben ist, vorerst vom Tisch. Richtig, „vorerst“. Denn Rösler hat auch gesagt, Dort war vonseiten der schwarz- gelben Regierung und Rösler von 60 Prozent GOZ-Honorar-Anstieg gespro- chen worden. Jetzt bietet Rösler weniger an als seine von den Zahnärzte-Spitzen- funktionären vielfach verdammte und übel beschimpfte SPD-Vorgängerin Ulla Schmidt, die 10 bis 11 Prozent mehr – nach eigener Rechnung – ver- sprochen hatte. Was hatten die Funk - tionäre intern anfangs Hoffnungen auf einen richtigen Nachschlag geweckt, wurden sie immer kleinlauter und neh- men heute ohne ernsthaftes Murren – man muss die Zahnärzte-Partei vor dem Untergang retten – ein Angebot dass, so auch die Statements der CDU- Gesundheitspolitiker, die Thematik erst im Zusammenhang mit der noch ausste- henden GOÄ-Novelle gelöst werden soll. Die Ablehnung der Öffnungsklau- sel dient vor allem dem Macht- und Privilegienerhalt der Zwangskörper- schaften. Zahnärzte müssen keine Ein- zelverträge schließen, aber warum soll ein Angehöriger eines angeblich „freien Berufes“ das nicht für sich entscheiden können. Vor allem, einige Berufsfach- verbände haben sich intern längst darauf vorbereitet gehabt, mit einzelnen PKVen für ihre Spezialistengruppe „Sonder - leistungsverträge“ zu schließen. DT IMPRESSUM Verlag Oemus Media AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji), V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Redaktionsleitung Jeannette Enders (je), M.A. j.enders@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. 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Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch aus- zugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentli- chung vorausgesetzt, sofern nichts anderes vermerkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Übersetzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un verlangt eingesandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. 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Bisher ist die Ausstattung mit neuen Kartenlesegeräten nur in Nordrhein abgeschlossen, in anderen KZVen be- ginnt jetzt im April die Auslieferung nach KZV-Organisationsplänen. Für weitere Informationen zur aktuellen Entwicklung stellt die KZVB im Inter- net (www.kzbv.de) zwei PDF-Dateien „Häufig gestellte Fragen zur eGK“ und die Broschüre „Die elektronische Gesundheitskarte“ zum Herunterladen zur Verfügung. Die eGK soll den gesamten Daten- austausch im Gesundheitswesen auf eine neue Basis stellen. Eine bundesweite Telematik-Infrastruktur soll Kranken- häuser, Praxen und Apotheken mit - einander vernetzen. Allerdings erfolgt die Einführung der eGK zunächst mit eingeschränkten Anwendungen. Beim Start (sogenanntes Basis-Rollout) muss die Praxis vorerst nur die Versicher - tenstammdaten auslesen und ins Pra xis - verwaltungsprogramm übernehmen – analog zur heutigen Krankenversi- chertenkarte. Längerfristig sind laut aktuellem KZBV-Stand als weitere Funktionen geplant: der Online-Abgleich der Ver - sichertenstammdaten auf der Karte, die Speicherung eines Notfalldatensatzes und die sichere Online-Kommunika- tion der Ärzte/Zahnärzte untereinander (zum Beispiel elektronischer Arztbrief). Kartenleser, die eigenständig – ohne Anbindung der Praxis-EDV ans Internet – online gehen, seien, so die BITKOM, wirt- schaftlich nicht sinnvoll. Die Kosten wür- den im sechsstelligen Bereich liegen. DT