2 Statements and News DENTAL TRIBUNE German Edition · Nr. 10/2014 · 1. Oktober 2014 Was bestimmt die Wirtschaftlichkeit Jürgen Pischel spricht Klartext Infos zum Autor Nachlässigkeit wird bestraft Patientin klagt und kassiert 30.000 Pfund. LONDON – Eine britische Patientin, die fünf Zähne im Laufe ihres Le- bens wegen der Nachlässigkeit ihres Behandlers verlor und ihr Recht auf Schmerzensgeld vor Gericht einklag te, erhielt jetzt 30.000 £ (38.000 Euro) Schadensersatz. Als Maxine Petty vor 36 Jahren die Praxis ihres Zahnarztes betrat, hätte sie sich nicht träumen lassen, dass viele Jahre des Leidens vor ihr liegen würden. Sie hatte dem Fal- schen vertraut – ihrem Zahnarzt. Dieser ignorierte konsequent über mehr als drei Jahrzehnte hinweg den stetigen Knochenabbau und die da- mit einhergehende Instabilität der Zähne seiner Patientin. Der Leidens- weg begann für sie bereits drei Jahre nach ihrem ersten Kontakt mit dem Zahnarzt. Schon 1979 zeigte sich auf Röntgenuntersuchungen ein erster Knochenabbau, gegen den der Zahn- arzt lediglich ein Antibiotikum ver- schrieb, statt mit einer Parodontitis- behandlung entgegenzuwirken. 15 Jahre später offenbarte eine weitere Röntgenaufnahme den Knochenverlust von mittlerweile 40 Prozent, der wiederum lediglich mit Antibiotika behandelt wurde F ünf Milliar- den Euro wollten die Ärzte mit der Be- hauptung, davon würden allein die Patienten profitieren, mehr an Hono- rar von den Kassen haben. Die Kassen verweigerten sich mit der Begründung, das würde nur dann zutreffen, wenn das zusätzliche Geld an konkrete Ver- besserungen der Behandlung geknüpft wäre, zum Beispiel höhere Anforde - rungen an die Qualität. Dazu seien die Ärzte nicht bereit, und so genehmig - ten die Kassen, derzeit im Rücklagen- Geld schwimmend, nur 850 Mio. Euro, womit die Ärzteverbände sich zufrieden- gaben. Auch die Zahnärzte-Körperschaf- ten, Kammern und KZVen haben sich gerade berufspolitisch einem Zangen- angriff von Kassen und Politik zur Qualitätssicherung in der Zahnmedizin, besser gesagt, direkter Qualitätskon- trolle, auseinanderzusetzen. In ihrem GBA-Institut für die Qualitätssicherung (s. Seite 1) wollen die Kassen nicht nur direkte Leistungskontrollen des einzel- nen Zahnarztes über Zahnhistorien der Therapie installieren, sondern unter dem Schlagwort „Transparenz“ diese in Rennlisten – dort heißt es Rankings – quasi guter und schlechter Zahnärzte veröffentlichen. Die „Top-100-Zahnärzte in Fach- bereich XY“ ist schon heute eine beliebte Aufmacher-Story in Polit- Maga zinen, oft instrumentalisiert aus sogenannten Berufsfachverbänden, die einzelnen Promi-Mitgliedern damit Gutes tun wollen. Schon allein der ständig wachsen- den Gesundheitskosten wegen spielen Fragen der Effizienz des Systems nicht nur in der politischen Debatte eine zunehmende Rolle. Nutzen und Auf- wand von Therapien, Medizintechnik und Arzneimitteln werden zunehmend hinterfragt und zu optimieren versucht. Die individualisierte und personalisierte Medizin tritt wieder in den Vordergrund. Prävention statt Reaktion heißt die ge- meinsame Leitlinie für das Qualitäts - bemühen auf beiden Seiten, den Leis- tungserbringern wie den Kassen. Aber ganz im Vordergrund steht als größte Herausforderung ein erkanntes und zunehmend propagiertes Missver - hältnis von Gesundheitskosten und oft mangelnder Qualität. So wird ein Dreiklang aus Patien- tennutzen, Qualität und Transparenz gefordert. Um dem Erreichen des Zieles Anschub zu geben, muss, so die Kassen im GBA-Institut für Qualität, eine nachhaltige „Qualitätsmessung“ im System auf der Basis der „Versor- gungswirklichkeit“ in den einzelnen Leistungsbereichen installiert werden. „Big Data“ – das Sammeln und Zu- sammenführen großer Mengen per - sönlicher Daten – biete erhebliche Chancen für das Gesundheitswesen, lautet die Maxime. Ob es hier ausreicht, dass BZÄK und KZBV gemeinsam ein altes Modell zur Qualität in der Zahnmedizin neu auf- gelegt haben, kurz auf die Formel ge- bracht „Prävention schafft Gesundheit“, ist mehr als fraglich, wenn es auch, wie schon gesagt, in die Landschaft passt. Die Kassen wollen über die Forderung „Sicherung der Qualität“ direkten Ein- fluss auf das Leistungsgeschehen und die Ausgabensteuerung nehmen. Daran wird sie, siehe „Big Data“, lang- fristig niemand hindern können, das Transparenz-Syndrom zu Rennlisten ist schon gar nicht zu vermeiden. Aber Klartext-Leser gehören zu den „Guten“, haben also nichts zu befürchten. Spaß beiseite, dennoch toi, toi, toi, Ihr J. Pischel und später mit dem Verlust von fünf Zähnen einherging. Von tagtäglichen nicht abklingenden Schmerzen und psychischen Leiden sowie Zweifeln an der fachlichen Kompetenz ihres Behandlers geplagt, holte sich Ma- xine Petty auf Anraten ihres Umfeldes eine Zweitmeinung ein, die den de - saströsen Zustand ihres Gebisses ans Licht brachte. Durch ein früheres Eingreifen und die richtige Therapie hätte der 36 Jahre dauernde Leidens- weg und Knochenabbau vermieden werden können. So sahen es auch die Richter und gaben der Klägerin recht. Der Zahnarzt Paul Travers- Spencer hat sich bis heute zum Fall weder geäußert noch entschuldigt. DT Quelle: ZWP online Praxisinhaber an. Die Investitionsvolu- mina für die Neugründung einer BAG (300.000 Euro) und für die Übernahme einer Einzelpraxis (249.000 Euro) blei- ben stabil. Auch Zahnärzte, die einer bestehenden BAG als zusätzlicher Part- ner beitreten oder die den Praxisanteil eines BAG-Partners übernehmen, in- vestieren mit 245.000 Euro ähnlich viel wie im Vorjahr. Männer investieren deutlich offensiver als Frauen. Für die Übernahme einer Einzelpraxis setzen sie im Durchschnitt 259.000 Euro ein, Zahnärztinnen 237.000 Euro. Noch immer ist die knappe Mehr- heit der Existenzgründer männlich, im Jahr 2013 waren es 54 Prozent Zahn- ärzte und 46 Prozent Zahnärztinnen. Die Zahl der Existenzgründungen in ländlichen Gebieten (34 Prozent, plus sieben Prozentpunkte) steigt wohl, jedoch lassen sich Zahnärzte, ver- glichen mit der Bevölkerungsstruktur, weiterhin unterproportional häufig in ländlichen Regionen nieder. Entspre- chend ist in einzelnen Gebieten die Versorgungssituation auf dem Land angespannt. DT IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller hiller@oemus-media.de Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji), V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Verkauf Nadine Naumann n.naumann@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Produktionsleitung Gernot Meyer meyer@oemus-media.de Redaktion Marina Schreiber (ms) m.schreiber@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigendisposition Lysann Reichardt l.reichardt@oemus-media.de Layout/Satz Franziska Dachsel, Matthias Abicht, Matteo Arena Lektorat Hans Motschmann h.motschmann@oemus-media.de ÁFortsetzung von S. 1 oben „Einzelpraxis“ zum Vorjahr ist das ein Plus von acht Prozent. „Viele Zahnärzte kalkulieren beim Schritt in die Selbstständigkeit bereits eine Expansion innerhalb der kommenden zwei, drei Jahre ein. Das heißt, es werden größere Praxisräum- lichkeiten oder auch ein zusätzlicher Behandlungsstuhl eingeplant“, erklärt Dr. David Klingenberger, stellver - tretender Leiter des IDZ. Als Gründe werden u. a. die Öffnung zur Praxis - erweiterung mit angestellten Zahn - ärzten oder Partnern genannt. Für die Übernahme einer BAG fallen durchschnittlich 311.000 Euro je Erscheinungsweise Dental Tribune German Edition erscheint 2014 mit 12 Ausgaben, es gilt die Preisliste Nr. 5 vom 1.1.2014. Es gelten die AGB. Druckerei Vogel Druck und Medienservice GmbH, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Mitglied der Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V. Verlags- und Urheberrecht Dental Tribune German Edition ist ein eigenständiges redaktionelles Publikationsorgan der OEMUS MEDIA AG. Die Zeitschrift und die enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Ver wer- tung ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Ein speicherung und Bearbeitung in elektronischen Systemen. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Verlages. Bei Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt, sofern nichts anderes ver- merkt ist. Mit Einsendung des Manuskriptes geht das Recht zur Veröffentlichung als auch die Rechte zur Über- setzung, zur Vergabe von Nachdruckrechten in deutscher oder fremder Sprache, zur elektronischen Speicherung in Datenbanken zur Herstellung von Sonderdrucken und Fotokopien an den Verlag über. Für un verlangt einge- sandte Bücher und Manuskripte kann keine Gewähr übernommen werden. Mit anderen als den redaktionseigenen Signa oder mit Verfassernamen gekennzeichnete Beiträge geben die Auffassung der Verfasser wieder, welche der Meinung der Redaktion nicht zu entsprechen braucht. Der Autor des Beitrages trägt die Verantwortung. 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Es gibt keine Standardqualität, die bei jedem Patienten in identischer Art und Weise erreicht werden kann und somit als Basis von öffentlichen Rankings gelten könne.“ Agenda Qualitätsförderung In der Zwischenzeit haben KZBV und BZÄK als Antwort und Gegenpo - sition eine neue „Agen da Qualitätsförderung“ für die zahnmedizinische Versorgung entwickelt. Zu den wichtigsten Zielen der Agenda zählt die kon- tinuierliche Verbesserung der zahnme dizinischen Wolfgang Eßer Versorgung und damit der Mundgesundheit der Bevöl ke rung durch wirk- same präventive und the- rapeutische Maßnahmen sowie die Verbesserung der mund ge sund heits - bezo ge nen Lebensqua- lität. „Die präventive Ausrichtung der Behand- lung ist bei der Qua li täts - för derung der Kernbei- trag zahnmedizinischen Handelns“, so die Ma- xime der BZÄK/KZBV- Agenda. DT