2 Statements and News DENTAL TRIBUNE German Edition · Nr. 11/2014 · 5. November 2014 Internet-Bewertung: Es gibt kein Pardon Jürgen Pischel spricht Klartext Infos zum Autor Dentalhygienikerinnen im EU-Fokus Harmonisierte Ausbildung für umfassendere Betreuung der Patienten. G e g e n d i e m e i n e s Erachtens aus medizinisch-sachlichen Gründen – hinter einem HKP-Vorschlag steckt mehr als nur eine Kostenberechnung – unzuläs - sigen Internet-Versteigerungsaktionen von zahnärztlichen Leistungen, die höchst - gerichtlich bestätigt wurden, habe ich mich bereits vor einigen Monaten klar geäußert. Es gab viel Zustimmung, aber es konnte nichts an der Tatsache der öffentlichen Versteige- rung medizinischer Leistungen ändern. Nun wurde der großen Internet ge mein - de, die in vielen Bereichen der Notenvergabe in Bewertungsportalen frönt, vom Bundes - gerichtshof (BGH) bestätigt, dass auch ärztli- che Leis tungen und deren „Anbieter“ sich der öffentlichen Notenvergabe zu unterwerfen, das heißt zu stellen haben. Ein Gynäkologe aus München war gegen das Ärztebewertungsportal Jameda bis vor den BGH gezogen, das aber nicht, weil er dort schlecht weg gekommen wäre. In seinem Fall überwogen sogar die guten Noten. Der Arzt wollte einfach nur raus. Jameda möge sein Profil komplett löschen, verlangte er, aber der BGH wies die Klage rundweg ab. Damit würden die gesamten Geschäftsmodelle der Bewertungs portale, z.B. für Restaurants, Hotels, Handwerker, Flugreisen, etc. infrage gestellt. Der BGH bestätigte ein weiteres Mal, dass Bewertungsportale im Internet dem „öffentlichen Interesse“ am Austausch ent- sprächen. Der Arzt hatte sich auf sein Per - sönlichkeitsrecht berufen, aber der BGH machte deutlich, dass es hier nicht um die Privat-, sondern nur um die „Sozialsphäre“ gehe. Als nie dergelassener Arzt wende er sich an potenzielle Patienten und stelle sich damit dem freien Wettbewerb. Unter diesen Umständen sei der Schutz des Persönlich - keitsrechts nicht sonderlich stark ausgeprägt. Der freie Meinungsaustausch hat für den BGH Vorrang vor den Persönlichkeits- und Datenschutzinteressen der Betroffenen in Bewertungsportalen. Allerdings einen positiven An- satz gibt es: Wird man als Zahnarzt – vielleicht sogar bewusst gesteuert – mehr- mals anonym mit übler Nachrede in einem sogenannten Bewertungs portal belastet, müssen die Einträge auf Antrag hin gelöscht werden. Unwahre Behauptungen können unterbunden werden. Allerdings verweigerte der BGH dem Betroffenen die Bekanntgabe des Namens und der Anschrift des Anony- mus. Ein Anspruch auf Herausgabe der Nutzerdaten möge „wünschenswert“ sein, doch das müsse der Gesetzgeber ent - scheiden. Inzwischen hat die CDU-Bundestags- fraktion den Hinweis aufgegriffen: Sie will den Schutz vor Verleumdung dadurch verbessern, dass man im Wie derholungsfall die Identität anonymer Kritiker öffnet. Damit schließt sich der Kreis. Denn auch Noten über die Leistungserbringung der Praxis und des Zahnarztes beruhen auf „anonymen“ Eingaben im Bewertungsportal. Dies geht dann so weit, dass Bewertungs - portale an bieten, gegen Zahlung einer „Ab- löse“ könne man sich aus dem Bewer- tungs-Noten-System ausblenden lassen. Was für eine Gerechtigkeit und Objektivität? Hoffentlich sind Sie nicht betroffen, toi, toi, toi, Ihr J. Pischel ÁFortsetzung von S. 1 links „DGZI“ ärztliche Chirurgie und Implantologie an der TU München und war bereits als Beisitzer im Vorstand der DGZI tätig. Der engagierte MKG-Chirurg und Implantologe sieht seiner neuen Posi- tion an der Spitze der DGZI, der ältesten implantologischen Fachgesellschaft in Europa, mit Begeisterung entgegen. Quelle: ZWP online DT IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Redaktionsleitung Majang Hartwig-Kramer (mhk) m.hartwig-kramer@oemus-media.de Redaktion Marina Schreiber (ms) m.schreiber@oemus-media.de Jenny Hoffmann (jh) m.schreiber@oemus-media.de Korrespondent Gesundheitspolitik Jürgen Pischel (jp) info@dp-uni.ac.at Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. 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Dazu ist eine besondere gegensei- tige Begutachtung aller nationalen Regu lierungsvorgaben durch die Mitgliedstaaten vorgesehen. Für den Gesundheitsbereich wurden Phy sio thera peu ten, Psychologen und Dentalhygienikerinnen aus - gewählt. Ausbildung und Tätigkeitsprofil von Dentalhygienikern sind auf nationaler Ebene sehr unterschied- lich geregelt. In Ländern wie Hol- land oder Dänemark hat dieser Beruf im Vergleich zu Deutschland ein breiteres Aufgabenfeld, das über die klassische Zahnreinigung hi - nausgeht. Hinzu kommt, dass in einzelnen EU-Mitgliedstaaten, wie etwa Groß - bri tannien, Holland, Dänemark, Bachelor-Studiengänge in Dental - hygiene an geboten werden, was auch bereits in Deutschland und Öster- reich mit begrenztem Einsatzbereich in Delegation und in Aufsicht des Zahnarztes der Fall ist. Der gegenseitige Evaluations- prozess soll bis Ende 2015 abge- schlossen werden. DT Ebola-Ausbreitung verhindern Henry Schein und seine Lieferpartner spenden Schutzausrüstung im Wert von über 1 Million US-Dollar. MELVILLE – Henry Schein, Inc. arbeitet eng mit der CDC Foundation und Partner-Hilfsorganisationen zusammen, darunter AmeriCares, Direct Relief, International Medical Corps und MedShare, um den Bedarf an medizi nischen Hilfsgütern kon - tinuierlich zu überwachen und zu beurteilen und den Ausbruch von Ebola in Westafrika zu bekämpfen. Henry Schein spendet Gesichts - masken, Schutzhandschuhe und Kit- tel sowie Handdesinfektionsmittel, Schutzanzüge und andere PSA im Wert von über einer Million US- Dollar. Um die Einsatzfähigkeit bei Notfällen in aller Welt zu beschleuni- gen, liefert Henry Schein Cares re - gelmäßig Produkte an internationale Hilfsorganisationen, damit deren Lager im Falle einer Katastrophe aufgestockt sind. Zusätzlich zu den vom Unter - nehmen gespendeten medizinischen Produkten hat die Henry Schein Cares Foundation einen Ebola-Hilfs- fonds eingerichtet. Diese Stiftung ist eine gemeinnützige Organisation nach 501(c)(3), die den weltweiten Zugang zur gesundheitlichen Ver - sorgung unterstützt und fördert. Das von der Stiftung gesammelte Geld wird an Nothilfe leistende Orga- nisationen gespendet. Henry Schein wird Spenden, die Team-Schein-Mitarbeiter in diesen Fonds einzahlen, verdoppeln. Alle Gelder werden über die CDC Founda- tion und andere Hilfsorganisationen direkt und vollständig den Ebola- Hilfsmaßnah men zugute kommen. Bis zur Schließung des Fonds können Einzelpersonen und Unternehmen Geld- und Produktspenden leisten. Spenden per Kreditkarte werden über die Henry Schein Cares Foundation Website www.hscaresfoundation.org angenommen. DT Gefahr durch die Dritten Nächtliches Tragen der Prothese erhöht Risiko für Pneumonie. TOKIO – Wer seine Dritten vernach- lässigt, riskiert eine lebensbedrohli- che Lungenentzündung. Wissen- schaftler der Nihon University School of Dentis try in Tokio, Japan, fanden heraus, dass Senioren, die ihre Prothese über Nacht im Mund be - halten, ein doppelt so hohes Risiko haben, an einer Pneumonie zu er- kranken, als jene, die den künstlichen Zahnersatz herausnehmen. Die japanische Studie unter 524 Probanden im betagten Alter von 85+ untersuchte über drei Jahre hinweg die orale Gesundheit von Prothesenträgern. Analysiert wurden neben dem Hygieneverhalten auch die Blut- werte, der allgemeine Gesundheits- zustand sowie Krankheitsverlauf und Sterberate im Zuge einer Lungen - entzündung. Während des Studienzeitraumes wurden insgesamt 48 Fälle von Lun - genent zündung festgestellt, da runter 20 mit tödlichem Verlauf sowie 28 Krankenhauseinweisungen. Bei den Trägern, die ihre Dritten im Mund ließen, wurden neben ver- mehrtem Zahnbelag, Pilzbefall und Zahnfleischentzün dun gen zudem erhöhte Interleukin-6-Werte fest - gestellt. Quelle: ZWP online DT ÁFortsetzung von S. 1 Mitte „Parodontitis“ Auch Dirk Heidenblut, MdB/ SPD, setzt auf Patientenaufklärung und Prävention, wobei der veränder- ten Wahrnehmung der Parodontitis eine entscheidende Rolle zukäme. „Kampagnen und Informationen, die Bewusstsein für Zusammen- hänge schaffen, gerade im Bereich Zahn- und Mundgesundheit, sind ein wichtiges Mittel.“ Der Gemeinsame Bundesaus- schuss (G-BA) für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat ein Methodenbewertungsverfahren für die Parodontaltherapie in der vertragszahnärztlichen Versorgung eröffnet. Die Fachöffentlichkeit, Sach - verständige aus Wissenschaft und Praxis, Dachgesellschaften der Ärzte - schaft wie die DGZMK, Spitzen - verbände der Selbsthilfegruppen und Patien ten ver tre tun gen, Spit- zenvertretungen der Medizinpro- duktehersteller sind aufgerufen, via Fragebogen eine Einschätzung zum Thema abzugeben. Ob und wann aus diesem Ver- fahren Veränderungen und Neu - bewertungen der PAR-Therapie in der GKV resultieren, ist noch nicht ab zusehen. DT