2 Statements and News DENTAL TRIBUNE German Edition · Nr. 6/2015 · 10. Juni 2015 Abgelehnt! Heilberufe verweigern Einbeziehung des Gesundheitswesens in TTIP-Verhandlungen. Versorgung zu wahren ist“. Darüber hinaus habe die Europäische Union die Sonderstellung des Gesundheits- systems anerkannt. Gesundheits- dienstleistungen seien besonders sensibel, allgemeinwohlbezogen und wohl orientiertes Gesundheitswesen. Das US-amerikanische Gesundheits- system sei im Gegensatz dazu stark marktwirtschaftlich geprägt und weise deutlich weniger solidarische Elemente auf. Die Struktur unseres Gesundheitswesens sei maßgeblich gekennzeichnet durch Schutzmecha- nismen wie die Zulassungsvorausset- zungen für Vertrags(zahn)ärzte, die Bedarfsplanung oder den Sicherstel- lungsauftrag der Körperschaften. „Diese dürfen nicht durch Freihan- delsabkommen aufgebrochen wer- den, um rein gewinnorientierten Unternehmen Profitmöglichkeiten durch das Betreiben von Zahnarzt- praxen, Apotheken oder MVZs zu er- öffnen“, so die Heilberufe wörtlich. Die Forderung der Heilberufe: „Die Verhandlungsführer der Euro- päischen Union müssen zwingend dafür Sorge tragen, dass der Patien- tenschutz und die hohe Qualität der medizinischen Versorgung nicht ei- nem rein marktwirtschaftlich moti- vierten Liberalisierungsstreben zum Opfer fallen. Gesundheitsdienstleis- tungen sind aus dem Anwendungs- bereich von Freihandelsabkommen auszuschließen.“ DT dem 2. Platz die Urologen (1,73), ge- folgt von den Allgemein- und Haus- ärzten (1,88). Schlusslicht bilden wie schon im letzten Jahr die Hautärzte mit 2,48. Bundesländervergleich: Großes Vertrauen in bayerische Ärzte Den bayerischen Ärzten ver- trauen die Patienten am meisten. Mit der guten Note 1,8 konnten die Ärzte in Bayern ihre Spitzenposition vertei- digen. Wie schon im Vorjahr landen die Ärzte aus Nordrhein-Westfalen erneut auf Platz 2, dicht gefolgt von ihren Kollegen aus dem Saarland. Da- mit liegen diese Bundesländer deut- lich über dem Durchschnitt von 1,99. Das Schlusslicht bilden die Branden- burger Ärzte, die dennoch mit der gu- ten Durchschnittsnote 2,17 bewertet werden. Damit kann Bremen zum ersten Mal seit 2012 vom letzten auf den vorletzten Platz vorrücken, auch wenn der Abstand gering ist, denn die Bremer Ärzte erreichen in der Kate- gorie Vertrauensverhältnis eine Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Lesbarkeit – auf eine durch gängige Nennung der männlichen und weib- lichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. BONN/KREMS – In einer gemeinsa- men Erklärung der Präsidenten der Heilberufe wird eine Einbeziehung des Gesundheitswesens und der Frei- beruflichkeit im Rahmen der Ver- handlungen der EU mit den USA zum TTIP-Freihandelsabkommen rundweg abgelehnt. „Freihandels- abkommen dürfen die Behandlungs- qualität, den schnellen Zugang zur Gesundheitsversorgung und das hohe Patientenschutzniveau in Deutschland und der EU nicht be- einträchtigen. Das deutsche Gesund- heitswesen ist geprägt von den Prinzi- pien der Selbstverwaltung und der Freiberuflichkeit. Gerade die Ge- meinwohlbindung, der die Kam- mern und freien Berufe unterliegen, trägt in erheblichem Maß zu diesem hohen Niveau bei“, heißt es in der ge- meinsamen Heilberufe-Erklärung. Die Heilberufe zeigen sich besorgt, dass der Anwendungsbereich der Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA Gesundheitsdienst- leistungen erfassen, deregulieren und darüber hinaus einer Normung unterziehen könnte. Damit würde die den Mitgliedstaaten vorbehaltene Gestaltung der Gesundheitssysteme nicht nur durch private internatio- nale industriegetragene Normungs- gremien, sondern letztlich durch internationale Freihandelsabkom- men insgesamt ausgehebelt, so die Heilberufe. Art. 168 Abs. 7 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union stelle laut Heilberufskam- mern klar, „dass die Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Festle- gung ihrer Gesundheitspolitik sowie für die Organisation des Gesund- heitswesens und der medizinischen schützenswert und können nicht mit marktorientierten Dienstleistungen gleichgesetzt werden. Die Heilberufe fordern, dass die Verhandlungsführer der Europäi- schen Union diese Grundsätze bei den Verhandlungen mit den USA be- achten und Europas erfolgreiche Ge- sundheitssysteme – auch in Teilen – schützen. Die Rechte der Patienten wie auch die Freiberuflichkeit von Ärzten, Zahnärzten, Psychothera- peuten und Apothekern sowie die Kompetenzen ihrer Selbstverwal- tungsorgane in Deutschland dürfen nicht eingeschränkt oder aufgehoben werden. Patienteninteressen vor Kapitalinteressen Kapitalinteressen dürfen medizi- nische Entscheidungen nicht beein- flussen, so das Heilberufe-Statement. In Deutschland existiere ein weitge- hend selbstverwaltetes, am Gemein- ÁFortsetzung von S. 1 oben „Fachärztevergleich“ befriedigenden 2,52, das zu den Hautärzten mit einer 2,55. 3-Jahres-Trend: Gesamt - zufriedenheit bleibt stabil hoch Die Gesamtzufriedenheit mit Deutschlands Zahnärzten, in die auch die Kategorie „Vertrauensver- hältnis“ mit einfließt, bleibt weiter- hin sehr hoch. Im ersten Halbjahr 2015 erhalten die Zahnärzte eine Durchschnittsnote von 1,4 (2013: 1,4; 2014: 1,39) und liegen demnach mit Abstand auf dem 1. Platz. Wie schon in den Vorjahren folgen auf Master of Science in… – für den Patienten ist er der „Facharzt“ Jürgen Pischel spricht Klartext Infos zum Autor Fachzahnärzte, meist nach einer min- destens dreijährigen Weiterbildung als Assistent an einer Universitäts- klinik, sind nicht nur in den USA, sondern in vielen EU-Ländern, eine Selbstverständlich- keit zur Sicherung einer qualitätsorientierten Spezialisierung. Nur Deutschland nimmt in zweierlei Hinsicht eine Sonderstellung ein: So gibt es nur in der KFO und in der Oralen Chirurgie – in einem Kammerbezirk auch in der Paro- dontologie – einen Fachzahnarzt, der aber, anders als in Europa sonst üblich, nicht universitär weitergebildet wird, sondern in einem dual geprägten Ausbildungssystem. Der deutsche Wissenschaftsrat beklagt diese Mangel-Sonderstellung und fordert, alle „Spezialisierungen“ universitär mit dem Master of Science Fachgebiet (MSc) fachlich abzusichern. Damit trifft der Wissenschafts- rat auch den Nerv der Patienten, denn diese erwarten immer mehr in den Fachgebieten der Zahnmedizin, von der Endodontie über die Parodontologie, die Implantologie, die Kieferorthopädie bis hin zur Oralen Medizin, den „universitär ausgebildeten Spezialis- ten“ mit dem international anerkannten aka- demischen MSc-Grad. Dies ergaben Pa- tientenumfragen der letzten Jahre mit stei- gender Zustimmung – heute schon über 50 Prozent –, dass sie im „Master of Science… (MSc)“ den „Fachzahnarzt für …“ sehen. In den einzelnen Fachgebieten der Zahnmedizin wollen zwischen 50 und 85 Prozent der Patienten bei Problemen im Fachbereich bevorzugt nur vom „universitär ausgebildeten Spezialisten“ behandelt wer- den. Sie wünschen sich, dass der behan- delnde Zahnarzt in einem zusätzlichen Uni- versitätsstudium … mit staatlich anerkann- tem Abschluss oder in einer Weiterbildung zum „Fachzahnarzt für…“ eine ausrei- chende Qualifikation (zusammengenom- men 72 Prozent) aufweist. Deutlich weniger ins Gewicht fallen bei den befragten Patienten die „langjährige Erfahrung“ des Zahnarztes (18 Prozent). Einem von Fachgesellschaften verliehenen oder selbst ernannten Titel wie „Tätigkeits- schwerpunkt …“ ohne zusätzliche Weiter- bildung konnten nur wenige Patienten zu- stimmen (10 Prozent). Auch aus der spezifischen Situation in Deutschland heraus – es gibt eigentlich nur zwei Fachzahnarztqualifikationen – und weil bereits an den verschiedensten Universitä- ten in den letzten Jahren über 4.000 Zahn- ärzte zum MSc-Fachgebiet graduiert haben, setzt sich der Master of Science … im Mei- nungsbild der Bevölkerung als „Qualifizie- rung“ und als „Facharzt in der Zahnmedizin“ durch. Der „Master of Science Fachgebiet (MSc)“ wird künftig mehr und mehr für den „Fachzahnarzt“ stehen, auch wenn Kam- mern dies bisher nicht einsehen wollen. Er kann als akademischer Titel mit der Fach- gebietsbezeichnung geführt werden. Die Herausforderungen der nächsten Jahre in der Zahnmedizin sind für den Zahn- arzt ebenso groß wie die Chancen, sich durch bessere Leistung als „Master of Science Endodontie“ oder „Parodontolo- gie“, „Kieferorthopädie“, „Orale Chirurgie/ Implantologie“, „Ästhetisch-Rekonstruktive Zahnmedizin“ und weiteren Fachgebieten beim Patienten auszuzeichnen. Die Politik will mehr „Selbstverantwortung“ in der Zahnmedizin, was bedeutet, dass Patient und Zahnarzt gemeinsam über die mögliche oder bessere Leistung zu entscheiden ha- ben. Hinzu kommen immense Fortschritte in den verschiedenen Gebieten der Zahnmedi- zin, die eine zunehmende „Spezialisierung“ für eine breite Gruppe von Zahnärzten jen- seits des „Allgemeinpraktikers“ erfordert. Die neue Patientengeneration ist besser in- formiert und fordert mehr, weil sie vieles pri- vat bezahlen muss. Der „Master of Science“ verbürgt „Dental Excellence“ im jeweiligen Fachgebiet. Ein Weg, den nun auch die Kammern zaghaft zu beschreiten suchen. Der Trend ist nicht mehr aufzuhalten, machen Sie aktiv mit, toi, toi, toi, Ihr J. Pischel IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. 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