2 Statements and News DENTAL TRIBUNE German Edition · Nr. 12/2015 · 2. Dezember 2015 Studium neuer Heraus- forderungen Jürgen Pischel spricht Klartext Infos zum Autor Da hatte man bei der BZÄK bereits die ersten Freudentänze aufgeführt, dass nach 60 Jahren nun rasch end- lich eine Neufassung der Approbationsord- nung auf den Weg kommt. Dies, nachdem die Ärzte abgehakt schienen und man be- reits vorab einer Quasi-Unterwerfung mit Teilintegration des Zahnmedizinstudiums in die Medizinerausbildung zugestimmt hatte. Bestimmt wurde dies vom staatlichen Spar- diktat, die personelle Besetzung der zahn- medizinischen Zentren (Fakultäten) an den Universitäten aus Gründen der „Kosten- dämpfung“ so gering wie gerade noch er- tragbar zu halten. Da macht es sich gut, zu- mindest bis zum Bachelor-Diplom (Physi- kum im 6. Semester), die Zahnmediziner einfach in die Vorlesungen der Mediziner mit hineinzusetzen, ohne ein gesondertes Studienprogramm. Ausbildung zum „ZahnArzt“ ja, aber nicht als Mitläufer in der allgemeinen Medi- zin mit Pharmazie und Zahnmedizin in einem Topf. Der Arzt im ZahnArzt trägt eine hohe Verantwortung der spezifischen Herausfor- derungen und Schwerpunkte im Leistungs- geschehen für seine Patienten, und praxis- orientierte Ausbildung heißt, medizinische Orientierung am Zahnarzt-Profil. Nun kommt es noch schlimmer, denn im Frühsommer wurde von den Universitäts- experten aus Bund und Ländern beschlos- sen, einen „Masterplan Medizinstudium 2020“ aufzulegen. Ein Bologna „Master- Arzt“ mit einem „Bachelor-Medizingehilfen“ als Einstieg lässt mittelfristig eine neue Zahnmedzin-Approbationsordnung zur Illu- sion werden. Nicht der „fertige Zahnarzt“ kann das Ziel eines Zahnmedizinstudiums sein, aber der „praxisreife Zahnarzt“ muss es sein. Darf er doch unmittelbar mit „Master-Abschluss“ direkt selbstständig und eigenverantwort- lich Patienten zahnärztlich versorgen. Dies lässt sich in vier Master-Semes- tern, aufbauend auf einen Bachelor Allge- meinmedizin, in dem landläufig illustriert Zähne und Orale Medizin nicht vorkommen, weder praktisch noch wissenschaftlich rea- lisieren. Wir bewegen uns in der Zahnmedi- zin in der Behandlungserfüllung immer wei- ter weg von der manuellen, der technischen Leistungserbringung hin zum digitalen Workflow. Dies erfordert an den zahnmedi- zinischen Fakultäten eine für Diagnose, Be- handlungsplanung und Therapie immer auf dem neuesten Stand der technischen Ent- wicklungen befindliche Ausstattung, die re- gelmäßig, in kürzesten Zeitspannen (zwei bis vier Jahre) hohe Investitionen bedingt. Vom Spardiktat bestimmte Ausstattungs- planung ist hier kontraproduktiv. Die Zahn- klinik muss für jede zu testierende Leistung genügend Patientenpotenzial haben, was nur erfüllbar ist, wenn sie nicht als zahnme- dizinischer Kassenumsatz-Optimierungs- betrieb, sondern als Ausbildungsbetrieb mit universitärem Leistungsanforderungsprofil, das z.B. erlaubt, ohne Kostenbelastung der Universitätspatienten 70 bis 100 Keramik- Inlays/Onlays auf CAD/CAM-Basis pro Jung-Behandler zu inserieren. Undenkbar ist dies in einem von Wirtschaftlichkeitsbe- streben dominierten Uni-Ambulatoriums- betrieb. Dazu kommen besondere Heraus- forderungen aus den Biowissenschaften, molekularbiologische und genetische Ver- fahren in die tägliche Leistungserbringung am Patienten in der Zahnarztpraxis einbrin- gen zu können. „Spritze und Zahn wächst nach“ haben wir noch nicht geschafft, aber gesunde Zähne ein Leben lang zu erhalten, bis ins höchste Alter, das können wir. Ist das nicht besser? Nicht Heilungs- (Reparatur-)medizin, sondern präventive Verantwortung für Ge- sundheit sind gefordert, was in den universi- tären Ausbildungen zu besonderen Fähig- keiten in der Kommunikation und Men- schenführung führen muss. Mit einem Wort, es gilt nicht die Heraus- forderung ZahnArzt abzuspecken, sondern besonders anzunehmen, toi, toi, toi, Ihr J. Pischel IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. Hiller Chefredaktion Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner (ji) V.i.S.d.P. isbaner@oemus-media.de Anzeigenverkauf Verkaufsleitung Dipl.-Betriebsw. Lutz V. 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Zudem sei bislang kein Beweis erbracht, dass mit einer sol- chen Marktliberalisierung auch Wachstum generiert werden könne. Eine weitere Forderung der BZÄK- Bundesversammlung: „Dienstleis- tungen im Gesundheitsbereich sind von der Normierung durch das Euro- päische Komitee für Normung (CEN) auszuschließen.“ Dies gelte umso mehr, wenn wirt- schaftliche Interessen der privat orga- nisierten europäischen Normungsor- ganisation (Comité Européen de Nor- malisation) CEN im Vordergrund stehen, die der Gemeinwohl ver- pflichtung freier Berufe zuwider lau- fen. Gesundheitliche Dienstleistun- gen basieren, so die BZÄK, auf einer nicht normierbaren individuellen Interaktion zwischen Arzt und Patient zur Feststellung und Behandlung von Krankheiten, aber auch zur Präven- tion und Begleitung im Krankheitsge- schehen. Ärztliche Aufgabe ist es da- bei, unter Einbezug der Erwartungs- haltung des Patienten die bestverfüg- baren wissenschaftlichen Erkennt - nisse sowie seine eigenen Erfahrungen zu nutzen, um individuelle, auf den spezifischen Krankheitsverlauf ge- zielte Therapiemethoden einzuset- zen. DT Kein Bachelor in der (Zahn-)Medizin Einrichtung von Modellstudiengängen zur Umsetzung der neuen Approbationsordnung? BONN/KREMS (jp) –Die Einführung von Bachelorabschlüssen in der (Zahn-)Medizin sei seitens des Minis- teriums im Rahmen einer neuen Ap- probationsordnung nicht beabsich- tigt, erklärte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministe- rium für Gesundheit, Annette Wid- mann-Mauz, MdB, in ihrem State- ment auf der BZÄK-Bundesversamm- lung. Sie dankte der Zahnärzteschaft ausdrücklich für ihr Engagement und ihre Einsatzbereitschaft bei den Asyl- bewerbern, „dies dürfe jedoch nicht über Gebühr strapaziert werden“. Kaum ein Bereich in der Medizin sei präventiv so erfolgreich wie die Zahnmedizin, so die Staatssekretärin, dennoch sähen die Zahnärzte die wei- teren Herausforderungen und gingen diese an. Die Zahnmedizin wolle alle gesellschaftlichen Schichten sowie alle Altersgruppen ansprechen und prä- ventiv erreichen. Widman-Mauz warb für das E-Health-Gesetz als Sprungbrett für eine bessere Versorgung multimorbi- der Patienten sowie Patienten in länd- lichen Regionen dank Telemedizin. Sie betonte, dass in der Zahnmedizin ein enormes Potenzial für eine zukunfts- orientierte Medizin stecke, daher sei die Reform zur Approbationsordnung ein wichtiges Anliegen. Einen ersten Schritt zur Umsetzung sähe sie in der Einrichtung von Modellstudiengän- gen (s. Klartext von Jürgen Pischel). Die Schaffung von Modellstu- diengängen berge die Gefahr einer Zersplitterung der einheitlichen Syste- matik, so dagegen der BZÄK-Vor- stand. Wechsel zwischen unterschied- lichen Universitätsstandorten könn- ten so erschwert oder unmöglich wer- den. Der Gesetzgeber müsse deshalb sicherstellen, dass das Studium der Zahnheilkunde bundesweit vergleich- bar bleibt. DT Kasse bringt weniger Umsatz als privat Deutliche Streuung des Einnahmenüberschusses in den westlichen Bundesländern. BONN/KREMS (jp) – Bundesweit er- wirtschaften die Zahnärzte in ihren Praxen bereits seit 2012 mehr Umsatz als Privateinnahmen, als sie im Rah- men ihrer Kassentätigkeit erwirtschaf- ten. Lag man beim Kassenanteil 2012 bei 48,4 Prozent, so beträgt er 2014 nur noch knapp über 45 Prozent. Unterscheiden sich die Kassen- umsätze mit knapp 210.000 Euro im Westen und 195.000 Euro im Osten weniger als zehn Prozent, erzielten die westdeutschen niedergelassenen Zahnärzte durchschnittlich nahezu doppelt so hohe Einnahmen außer- halb des KZV-Bereichs (West: 240.000 Euro privat, Ost: 125.000 Euro privat je Praxisinhaber). Die dargestellten Unterschiede dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, so die BZÄK im Statistischen Jahrbuch 2014/15, dass auch innerhalb der bei- den Regionen – insbesondere inner- halb der westlichen Bundesländer – eine deutliche Streuung des Einnah- menüberschusses vorliegt. So erwirtschaften 25 Prozent der westdeutschen Zahnärzte in eigener Praxis einen Einnahmenüberschuss über 250.000 Euro, im Osten waren es nur zehn Prozent der Praxen. Die Prognos AG kalkuliert unter betriebswirtschaftlichen Gesichts- punkten im Auftrag der Bundes - zahnärztekammer regelmäßig den zur Kostendeckung notwendigen Jahres- umsatz einer Modellpraxis. Dabei handelt es sich um eine neugegrün- dete, fremdfinanzierte Praxis mit zwei Behandlungszimmern bzw. -Stühlen, ohne Praxislabor und ohne angestell- ten Zahnarzt. Unter Berücksichtigung des kalkulatorischen Unternehmer- lohns ergibt sich auf Basis von Werten der Jahre 2013–2015 ein notwendiger Jahresumsatz von 392.311 Euro. Wird von gut 213 effektiven Ar- beitstagen (ohne Urlaubs- und Krank- heitstage) und einer durchschnitt- lichen wöchentlichen Behandlungs- zeit von 34,6 Stunden ausgegangen, liegt der Kostensatz einer Behand- lungsstunde bei gut 260 Euro. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Investitionen für digitales Röntgen separat abgerechnet werden. In Zahnarztpraxen Tätige Das Städtische Bundesamt führt eine Gesundheitspersonalrechnung durch. Laut aktuellster Erhebung wa- ren 2013 neben den 53.459 niederge- lassenen Zahnärzten – unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhält- nisses – knapp 317.000 weitere Perso- nen in Zahnarztpraxen tätig. Mit 203.000 Personen (darunter etwa 31.000 Auszubildenden und 24.000 Personen, die eine Aufstiegsfortbil- dung absolviert haben) stellten die Zahnmedizinischen Fachangestellten die mit Abstand größte Berufsgruppe dar. Insgesamt rund 14.000 Personen waren als Zahntechniker oder in sons - tigen Laborberufen in einer Zahnarzt- praxis angestellt: auf jeden ambulant tätigen Zahnarzt kamen insgesamt durchschnittlich weitere 4,5 Beschäf- tigte. Die KZBV schätzt darüber hinaus, dass sich ca. 100.000 weitere Arbeits- plätze im direkten wirtschaftlichen Umfeld der Zahnarztpraxen (in ge- werblichen Labors, im Dentalhandel und in der Dentalindustrie sowie in zahnärztlichen Körperschaften) be- fanden. DT Anteile der verschiedenen Kos- tenarten an den Gesamtkosten einer Modell-Zahnarztpraxis (cid:129) Personalkosten (cid:129) Raumkosten (cid:129) Materialkosten 32,4 % 5,6 % 5,3 % (cid:129) Übrige Betriebskosten 12,6 % (cid:129) Finanzierungskosten (cid:129) Abschreibungen 1,3 % 9,5 % (cid:129) Kalkulatorische Kosten 33,3 % (cid:129) Gesamtkosten 100,0 %