2 Statements & News DENTAL TRIBUNE German Edition Nr. 7+8/2016 · 27. Juli 2016 Digitale Zahntechnik – neues Weiterbildungsfeld für Zahnarzt-Assistentinnen Jürgen Pischel spricht Klartext Z ahnärzte in ihren Praxen sind ständig auf der Suche, die Delegationsbereiche der nicht persönlich zu erbringenden Leistungen auszudehnen. Dies natürlich im Rahmen der Verpfl ichtung, für alle am Patienten erbrachten Leistungen die Verantwortung zu tragen. Die Bereiche Prophylaxe, z.B. mit der PZR, bis hin zum Einsatzrahmen für Prophylaxeassistentinnen oder selbst Dentalhygienikerinnen stehen als be- redtes Beispiel dafür. Neue digitale Technologien in der Versorgung eröffnen im Streben, so viel Leistungsvolumen wie möglich in der Praxis zu konzentrieren, nun neue Felder der Behandlung und Fertigung zahntech- nischer Arbeiten. Die Dentalindustrie hat mit zahlreichen Entwicklungen die Sys- temvoraussetzungen geschaffen. Der digitale Abdruck, Scannen im Mund des Patienten, Konstruktionen mit der ent- sprechenden Software am Computer oder in der Scan-Einheit, gefertigt in einer Praxiseinheit mit einer Fräsmaschine, ist vielfach gelebte Realität – dies besonders für Inlays/Onlays, Einzelkronen, kleinere Brücken und einiges mehr. Der Patient kann seine Versorgung in einer Sitzung bekommen, darauf warten – ja, wenn nur der Zahnarzt die Zeit zur Konstruktion der Arbeit am Rechner fi ndet. So gibt es immer mehr Fortbildungs- angebote zur CAD/CAM-Assistenz in der Praxis, zur gezielt als „Prothetikfachkraft“ ausgebildeten „Helferin“. Neben der Pro- phylaxeassistentin und der Verwaltungs- fachassistentin soll es, so bereits Bestre- bungen in einzelnen Zahnärztekammern, Ausbildungsrichtlinien und entsprech en - de Vorschriften für den Einsatzrahmen für die Zahnmedizinische Fachkraft in der Zahntechnik geben. So eröffnen die digitalen CAD/CAM-Technologie-Erfah - r ungen neue Einsatzgebiete auf ent- sprechender Ausbildungsgrundlage – die Dentalindustrie unterstützt mit entspre- ch enden Fortbildungsangeboten – zur Aus dehnung der Arbeitsgebiete aus der Assistenz am Behandlungsstuhl hin zur Zahntechnik-Leistungserbringung, ohne eine zahntechnische Handwerks aus bil - dung durchlaufen zu haben. Der Zahn- techniker hingegen darf z.B. für den Scan vorgang im Mund des Patienten nicht aktiv werden. Durch entsprechende Kammer-Richtlinien für den Einsatz- rahmen der CAD/CAM-Prothetik-Fach- assistentin wird gesichert, dass im Rahmen des Prinzips „Delegation von Leistung unter Aufsicht“, also in Ver ant- wortung des Zahnarztes, auch die Honorar - basis auf persönlicher Leistungserbrin- g ung gerechtfertigt wird. Alles also okay im neuen Leistungs- ausweitungsstreben der Kammern: Praxis - umsatz erweitert, Patient erfreut durch direkte Versorgung, und eine Steigerung der Attraktivität für den Fachassistenz- Nachwuchs geschaffen. Nur, was sagen die Zahntechniker-Berufs- organisationen dazu? Infos zum Autor Toi, toi, toi, Ihr J. Pischel Editorische Notiz (Schreibweise männlich/weiblich) Wir bitten um Verständnis, dass – aus Gründen der Les- barkeit – auf eine durch gängige Nennung der männli- chen und weiblichen Bezeichnungen verzichtet wurde. Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Selbstverständlich beziehen sich alle Texte in gleicher Weise auf Männer und Frauen. Die Redaktion m o c . k c o t s r e t t u h S / n i i V o d u t s © IMPRESSUM Verlag OEMUS MEDIA AG Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: 0341 48474-0 Fax: 0341 48474-290 kontakt@oemus-media.de www.oemus.com Verleger Torsten R. Oemus Verlagsleitung Ingolf Döbbecke Dipl.-Päd. Jürgen Isbaner Dipl.-Betriebsw. Lutz V. 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Gerichtsstand ist Leipzig. „Diese Einigung ist für alle wichtig ...“ EU-Vorschriften für Medizinprodukte verschärft. BONN/KREMS (jp) – Mit zwei Ver- ordnungen für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika will die EU neue Voraussetzungen schaffen, dass „diese sicher sind, und die Pa- tienten sollen in die Lage versetzt werden, zeitnah von innovativen Lösungen im Bereich der Gesund- heitsversorgung zu profi tieren.“ Den Medizinprodukten wird eine einmalige Kennnummer zuge- wiesen, um die Rückverfolgbarkeit in der gesamten Lieferkette bis hin zum Patienten sicherzustellen. m o c . k c o t s r e t t u h S / o g n a v u t a h s a T © Fortsetzung von Seite 1 „Wir gratulieren!“ Er ging sogar so weit, als richtig für den Zahnarzt Erkanntes und Pro- pagiertes selbst auf die Beine zu stellen. Selbstbestimmte „Tätigkeits- schwerpunkte“ und selbst ernannte „Spezialisten“ als Folge einer Kam- merpolitik, nur ja keine Anforderun- gen an die Fortbildung jedes Zahn- arztes zu stellen, überrollte er mit wissenschaftlich fundierten post- gradualen Universitätslehrgängen zum akademischen Grad „Master of Science (MSc)“ im jeweiligen Fach- gebiet der Zahnmedizin. Noch im Sommer dieses Jahres sollen der Rat der Ständigen Vertre- ter in Brüssel und der Umweltaus- schuss des EU-Parlaments die Übereinkünfte billigen, und dann sollen sie ab Mitte 2019 in Kraft tre- ten. „Diese Einigung ist für alle Bür- ger wichtig, denn früher oder später kommen wir alle mit Medizinpro- dukten zur Diagnose, Vorbeugung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten in Kontakt. Sie wird ferner gleiche Wettbewerbsbedin- gungen für die 25.000 Hersteller gungen für die 25.000 Hersteller von Medizinprodukten in der EU von Medizinprodukten in der EU schaffen, unter denen sich viele schaffen, unter denen sich viele KMU befi nden und die mehr KMU befi nden und die mehr als eine halbe Million Men- als eine halbe Million Men- schen beschäftigen“, erklärte schen beschäftigen“, erklärte Edith Schippers, die Ge- Edith Schippers, die Ge- sundheitsministerin der sundheitsministerin der Niederlande und Präsidentin des Rates. Nach anfänglich heftigen An- fechtungen aus Körperschaft und Verbänden haben sich bereits mehr als 3.000 Zahnärzte, überwiegend aus Deutschland, aber auch aus aller Welt, graduiert, Verbände und Uni- versitäten sind mit eigenen Studien- gängen nachgezogen. Daraus entwi- ckelt hat sich die Danube Private University (DPU) in Krems, Öster- reich, die vom Jubilar jenseits des 65. federführend mit entwickelt worden ist und als Spiritus Rector einer besonderen ganzheitlichen Philosophie der Studien von seiner Frau, Marga Brigitte Wagner- Pischel, als Präsidentin zur Elite- Fortsetzung von Seite 1 „EU im Kampf gegen die Gebührenordnung für Zahnärzte“ Wettbewerb vor Qualität? Die „interprofessionelle Zusam- menarbeit“ von Fachgruppen der Zahnärzte soll gefördert werden, so z. B. in gewerblichen Gesundheits- zentren. Die EU-Kommission unter- stellt den deutschen „Freien Berufen“ erneut, dass ihre Berufszugangs- und Berufsausübungsregelungen Wachs- tumshemmnisse seien und unnötige regulatorische Hürden für die grenz- überschreitende Dienstleistungser- bringung darstellen. Die ungehemmte Niederlassung müsse ermöglicht, die bisherige Zwangsmitgliedschaft in Kammern abgeschafft werden. Es gäbe, beklagt die EU-Kommission, über 6.000 Regulierungsverordnungen in den „Freien Berufen“, über 700.000 mehr Arbeitsplätze könnten geschaffen werden, wenn nicht mehr Millionen Berufsangehörige zusätzlich zu ihrer berufl ichen Qualifi kation noch „fremdbestimmte Körperschafts- richtlinien, um eine Zugangsberech- tigung zum Beruf zu erhalten, erfül- len müssten.“ Die EU, so aus der BZÄK-Spitze, vernachlässige den Verbraucher- schutz, indem sie dem Wettbewerb Vorrang vor der Qualitätssicherung gebe und präventive Sicherungssys- teme über Bord werfen wolle. Man warnt vor dem Abbau be- rufsrechtlicher Regulierung im Rah- men der EU-Binnenmarktstrategie; er berge unkalkulierbare Risiken für die Qualität freiberufl icher Leistun- gen. Das Nachsehen hätten Patien- ten, Mandanten, Klienten und Kun- den und somit jeder Verbraucher. Dr. Engel auf dem BFB-Europa- tag: „Gewachsene Systeme kann man leicht zerschlagen, um kurzfristige Die Sicherheit von Medizinpro- dukten soll auf zwei Wegen gewähr- leistet werden: durch die Verschär- fung der Vorschriften für das Inver- kehrbringen der Medizinprodukte und durch strengere Überwachung nach ihrer Markteinführung. Die Verantwortung der Hersteller wird deutlich festgelegt, beispielsweise in Bezug auf die Haftung, aber auch die Registrierung von Produktbe- schwerden. Darüber hinaus verbessern die Verordnungsentwürfe die Verfüg- barkeit klinischer Daten zu den Pro- dukten. Bestimmte Produkte mit hohem Risiko – etwa Implantate – können, ehe sie auf den Markt ge- bracht werden, von Sachverständi- gen zusätzlichen Prüfungen unter- zogen werden. Patienten, denen ein Produkt implantiert wird, erhalten wichtige Produktinformationen, einschließlich eventuell zu treffen- der Vorsichtsmaßnahmen. DT Universität der Zahnmedizin aufge- baut wurde. 2009 gestartet, hat sie heute über 550 Studierende der Zahnmedizin, mehr als 90 Prozent Kinder von Zahnärzten, und ganz der Verant- wortung aus dem Anspruch „Freier Beruf“ heraus folgend, wurden die Investitionen zum Aufbau von bis- her über 40 Mio. Euro ohne öffentli- che Subventionen geleistet. Besonders verdient gemacht hat sich Jürgen Pischel als Autor und Me- dienmacher im Vorantreiben einer Verbreiterung der unternehmeri- schen Basis des „Freien Zahnarztes“ durch Modelle zu Mehrbehandler- praxen, Liberalisierung der Koope- ration bis hin zu Praxisnetzen. Alles immer auf der Grundlage einer di- rekten persönlichen Vertrauens- und Vertragsbeziehung zum Patienten hin. Immer noch berufl ich aktiv, ge- nießt er heute schon auch mal die Schönheit und Lukullik der Wachau. Noch viele schreibende Jahre von Jürgen Pischel wünschen sich für die Zahnärzteschaft der Vorstand und die Mitarbeiter der OEMUS MEDIA AG. Alles Gute, ad multos annos! DT Effekte zu erzielen. Die Folgen davon jedoch können eine Gesellschaft viel teurer kommen. Vergessen wir nicht: Die „Freien Berufe“ sind ein Erfolgs- modell. Sie sind und waren auch in Krisenzeiten ein Wirtschaftsmotor.“ DT K Ä Z B © BZÄK-Präsident und BFB-Vizepräsi- dent Dr. Peter Engel