Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

mdonl16

Seite 44 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Werbeauftrag „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel in In- formations- oder Kommunikationsdiensten, insbesondere im Internet, zum Zwecke der Verbreitung. Für den Werbeauftrag gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen sowie die Preisliste der OEMUS MEDIA AG, die einen wesentlichen Ver- tragsbestandteil bildet. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder sonstiger Inserenten ist, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Aufträ- gen für Werbeschaltungen, die sich auf Online-Medien und andere Medien beziehen, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das betreffende Medium entsprechend. 2. Werbemittel Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: – aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern – aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen. – Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht. 3. Vertragsschluss Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrages zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen zugrunde. Soweit Werbeagenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarun- gen. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Die OEMUS MEDIA AG ist berechtigt, von den Werbeagentu- ren einen Mandatsnachweis zu verlangen. Werbung für Waren oder Leistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb eines Werbeauftritts bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen oder durch E-Mail geschlossenen Vereinba- rung. 4. Abwicklungsfrist Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Werbemittel einge- räumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Vertragsschluss abzuwickeln. 5. Auftragserweiterung Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 4 genannten Frist unter dem Vorbehalt vorhandener Kapazität auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus weitere Werbemittel abzurufen. 6. Nachlasserstattung Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die die OEMUS MEDIA AG nicht zu vertre- ten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschiedsbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme ent- sprechenden Nachlass der OEMUS MEDIA AG zu erstatten. Nachlässe aus Abschlüssen sind nicht auf den Abruf weiterer Werbemittel, die über die im Abschluss genannte Men- ge hinausgehen, übertragbar, sofern dies nicht explizit zwischen der OEMUS MEDIA AG und dem Auftraggeber vereinbart wurde.

Seitenübersicht