Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

mdonl16

Stand Februar 2016 – Änderungen vorbehalten Seite 45 © OEMUS MEDIA AG – Alle Rechte vorbehalten 7. Datenanlieferung Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben der OEMUS MEDIA AG entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Schaltungsbeginn zu liefern. Die Pflicht der OEMUS MEDIA AG zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. Kosten der OEMUS MEDIA AG für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. 8. Ablehnungsbefugnis Die OEMUS MEDIA AG behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Be- stimmungen verstößt, deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdever- fahren beanstandet wurde, deren Inhalt im Widerspruch zur inhaltlichen Ausrichtung und Gesamthaltung der Online-Dienste der OEMUS MEDIA AG oder der OEMUS MEDIA AG als Unternehmen steht, deren Veröffentlichung für die OEMUS MEDIA AG wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Insbesondere kann die OEMUS MEDIA AG ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt werden. 9. Rechtegewährleistung Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderli- chen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die OEMUS MEDIA AG im Rahmen des Wer- beauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die OEMUS MEDIA AG von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die OEMUS MEDIA AG nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt der OEMUS MEDIA AG sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Über- tragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schal- tung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien. 10. Gewährleistung der OEMUS MEDIA AG Die OEMUS MEDIA AG gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung des Werbemittels liegt insbesondere vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware, durch Stö- rung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsmin- derung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlägen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rück- gängigmachung des Auftrags. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprü- che. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftrag- geber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

Seitenübersicht