zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung. Kosten der OEMUS MEDIA AG für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels hat der Auftraggeber zu tragen. 8. Ablehnungsbefugnis Die OEMUS MEDIA AG behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder be- hördliche Bestimmungen verstößt, deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, deren Inhalt im Widerspruch zur inhalt- lichen Ausrichtung und Gesamthaltung der Onlinedienste der OEMUS MEDIA AG oder der OEMUS MEDIA AG als Unternehmen steht, deren Veröffentlichung für die OEMUS MEDIA AG wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form un- zumutbar ist. Insbesondere kann die OEMUS MEDIA AG ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch ein Link verwiesen wird und hierdurch die Voraussetzungen des Punktes 1 erfüllt werden. 9. Rechtegewährleistung Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die OEMUS MEDIA AG im Rahmen des Werbeauftrages von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Ver- letzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird die OEMUS MEDIA AG von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die OEMUS MEDIA AG nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt der OEMUS MEDIA AG sämtliche für die Nutzung der Werbung in Onlinemedien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonsti- gen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertra- gung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorge- nannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Onlinemedien. 10. Gewährleistung der OEMUS MEDIA AG Die OEMUS MEDIA AG gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderun- gen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögli- che Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung des Werbemittels liegt insbesonde- re vor, wenn er hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -hardware, durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Pro- xys (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als zehn Prozent der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei unge- nügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlä- gen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rück gängigmachung des Auftrags. Sind etwaige Mängel bei den Werbungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei unge- nügender Veröffentlichung keine An sprüche. Das Gleiche gilt bei Fehlern in wieder- holten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist. 11. Erfüllungsort Erfüllungsort ist Gerichtsstand Leipzig, soweit das Gesetz zwingend nichts an- deres vorsieht, das Hauptbüro des Verlages. Auch für das Mahnverfahren sowie für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klage erhebung unbekannt ist, ist als Gerichtsstand Leipzig vereinbart. Stand Juli 2017 – Änderungen vorbehalten Seite 59 © OEMUS MEDIA AG – Alle Rechte vorbehalten