8 I www.zt-aktuell.de WIRTSCHAFT Nr. 2 I Februar 2016 Fortsetzung von Seite 7 falls mit Tiefengliederung der Kosten. Hinsichtlich der Kon- tinuität der Preisentwicklung über Jahre hat dies sicher sei- nen Wert, wobei auch der Ver- gleich zur Kostenentwicklung anderer Bereiche aufschluss- reich sein kann. Diese Vorge- hensweise ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn ausrei- chendes betriebliches Zahlen- material nicht zur Verfügung gestellt wird, wie häufig zu be- fürchten ist. Die Aufstellung der zu berück- sichtigenden Kostenarten er- scheint betriebswirtschaftlich abschließend, kann jedoch durchaus anders gegliedert oder einzelne Kostenarten können zusammengefasst werden, wie bei regelmäßigen, elektroni- schen Betriebsvergleichen – etwa von DATEV (Datenver- arbeitungsorganisation der steuerberatenden Berufe) – ver- fahren wird. Andererseits kön- nen – soweit erforderlich – be- stimmte Kostengruppen noch tiefer gegliedert werden, soweit das erforderliche Zahlenmate- rial vorliegt (BWA und Summen- und Saldenliste). Davon ist im Zahntechniker-Handwerk aller- dings nicht auszugehen. • Materialverbrauch: Damit ist der Verbrauch von Metallen, Fräskeramiken, Zähnen, Kon- fektionsteilen, Implantatteilen etc. gemeint, also alle weiter- berechneten Materialien; • Fremdleistungen: Zukauf von Leistungen anderer Laborato- rien, Fräszentrum; ANZEIGE • Verbrauchsmaterial: Gipse, Einbettmassen, Keramikmas- sen etc.; • Kosten der Warenabgabe: Aus- gangsfrachten, Verpackungs- material, wie z.B. die Versand- boxen, jedoch keine Kosten des Botendienstes; • Variable Energiekosten: der Anteil der (ansonsten fixen) Energiekosten, der abhängig von der Auslastung ist; • Direkt zurechenbare Kosten: in Techniker-Personalkosten der Produktion (nur • Personalkosten: Produktivkräfte); • Zurechenbare kalkulatorische Kosten: produktionsbedingte Zinsen und • Zinsen und AfA: Abschreibungen; • Restl. Personalkosten: Perso- nalkosten für Verwaltung und Vertrieb (einschl. Boten); • U-Lohn/GF-Gehalt: kalkulato- rischer Unternehmerlohn (bei Einzelfirmen und Personenge- sellschaften) bzw. Geschäfts- führergehälter (bei Kapital- gesellschaften); • Restl. kalkul. AfA und Zinsen: nicht produktionsbedingte Abschreibungen und Zinsen (z.B. für Büroeinrichtungen, EDV, Fahrzeuge etc.); • Pachten/Mieten: Pachten und Mieten für Gebäude; • Restl. Fixkosten: der restliche Gemeinkostenblock, z.B. Ver- sicherungen, Beiträge, Steuer- beratungskosten, Telekom mu - ni ka tion, Porto, Instandhaltung, Fahrzeugkosten, Werbung/Mar - keting, fixe Energiekosten etc. • Neutraler/periodenfremder Auf- wand: ergebnisrelevante Auf- wendungen, wie z.B. Saldo auskalkulatorischen Abschrei- bungen/Zinsen und tatsächlich angefallene Abschreibungen/ Zinsen, ferner Aufwendungen, die nicht den reinen Leistungs- prozess betreffen, wie z.B. Spenden etc., und alle Aufwen- dungen, die nicht während des laufenden Geschäftsjahres an- gefallen sind. Eine Untergliederung, etwa bei den Personalkosten, wird vor- liegend regelmäßig entfallen. Für die Vergütungsgewichtun- gen innerhalb des Vergütungs- systems bedarf es weiter der wiederum regionalen Frequenz- erhebung. Kostenermittlungen via DATEV Bei den Kostenermittlungen kann auf die betriebswirtschaft- lichen Auswertungen (BWA) der DATEV zurückgegriffen wer- den: Die DATEV bietet umfas- sende Geschäftsfelder, wobei vorwiegend die Software für Finanzbuchführung und die Datendistribution sowie die Informationsbereitstellung von Interesse ist. Die Finanzbuch- führungen von rund 2,5 Mil- lionen der meist mittelständi- schen deutschen Unternehmen werden vom Steuerberater oder im Unternehmen selbst mit DATEV-Software erstellt. Weit- gehend automatisiert werden über das DATEV-Rechenzent- rum Informationen zwischen mittelständischen Unternehmen und deren Steuerberatern so- wie rund 200 Institutionen in Deutschland ausgetauscht – Z-CAD® Blanks·Liquids·FlowPenSmile Smile Metoxit AG Emdwiesenstrasse 6 CH-8240 Thayngen Tel. +41 (0) 52 645 01 – 01 Fax +41 (0) 52 645 01 – 00 info @ metoxit.com w w w.metoxit.com darunter Finanzverwaltungen, Sozialversicherungsträger, Kran- kenkassen, Banken, Berufsge- nossenschaften oder statisti- sche Ämter. Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen bieten ein umfas- sendes Informationspaket, um die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens bzw. einer Bran- che als Basis für Vergütungsan- ANZEIGE Gold Ankauf/ Verkauf Tagesaktueller Kurs für Ihr Altgold: www.Scheideanstalt.de Barren, Münzen, CombiBars, u.v.m.: www.Edelmetall-Handel.de Besuche bitte im Voraus anmelden! Telefon 0 72 42-55 77 Edelmetall-Service GmbH & Co. KG Gewerbering 29 b · 76287 Rheinstetten passungen beurteilen zu kön- nen. Die betriebswirtschaftli- che Betrachtung und Steuerung eines Unternehmens basiert auf dem Zahlenmaterial der Finanz- buchführung. Die Betriebswirt- schaftlichen Auswertungen (BWA) unterstützen diese Ana- lyse. Sie verdichten die in der Finanzbuchführung verarbeite- ten Werte nach betriebswirt- schaftlichen Aspekten, sodass sich der Betrieb in einer Auswer- tung widerspiegelt und leicht analysiert werden kann. Mit dem DATEV-Programm „Betriebsvergleich“ werden die Werte des eigenen Betriebes mit den Durchschnittswerten ande- rer – für die Vertragsverhand- lungen regionaler – Betriebe der Zahntechniker-Branche vergli- chen. Der Branchen-Betriebs- vergleich stellt mithin den Ist- Wert der gesamten Branche dar und damit ein Spiegelbild der Branchen-Ist-Situation, also eine repräsentative Aussage über die aktuelle wirtschaftli- che Situation der – regionalen – Gesamt-Branche, differenziert nach Umsatzklassen und – re- gionaler – Gliederung. Für die Vertragsverhandlungen ist der re gionale Gesamt-Branchenver- gleich regelmäßig ausreichend, sodass die Beachtung betriebli- cher Größenordnungen entfällt. Die Branchen-Betriebsauswer- tung stellt also die Basis für Vergütungsanpassungen nach der realen Kostensituation dar, um die Branche der aktuellen und zukünftigen Ist-Situation anzupassen. Zu vergleichen sind insbeson- dere die Werte des Vorjahres und des laufenden Jahres, um so erkannte Veränderungen systematisch fortzuschreiben. Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass eine ausnahms- weise Differenzierung der Kos- tenermittlungen durch die Sum- men- und Saldenliste erfolgt: Die BWA enthält nur kumulierte Werte, z.B. in den Bereichen der Fixkosten, Raumkosten, Werbungskosten etc. Durch die Summen- und Saldenlisten sind die Summen aufgegliedert auf die einzelnen, sehr aussagefähi- gen Buchungskonten. Es ist also erkennbar, welche Kosten in welchem Bereich genau angefal- len sind (vgl. oben „Restl. Perso- nalkosten“ und „Restl. Fixkosten“ im Hinblick auf den Versand- gang, soweit erforderlich). Zusammenfassung Hinsichtlich des Versandgang es ist nochmals zu betonen, dass er von den Kassen als zahntech- nische Leistung behandelt wird, früher auf der Regionalebene der Ministerzahl und dem Kor- ridor unterlag, heute nur noch dem Korridor. Bei der Ermittlung des Bun- desmittelpreises gilt nach wie vor die zwingende Deckelung durch die Ministerzahl/Verän- derungsrate als Obergrenze. Den betriebswirtschaftlich fest- gestellten Kosten des Versand- ganges kommt also keine ab- schließende Bedeutung zu, son- dern sie sind lediglich ein Indiz zum Erreichen der vollständi- gen Ministerzahl. Neben dem Versandgang kommt in den regionalen Verhandlun- gen den Personalkosten be- sondere Bedeutung zu, einmal wegen betrieblich stattgefunde- ner Angleichungen an andere Branchen, zum anderen entwe- der hinsichtlich einer bei den letzten Verhandlungen bereits erfolgten Berücksichtigung von Mindestlöhnen oder aber erst bei Berücksichtigung in den bevorstehenden regionalen Ver- handlungen. Besonderer Vorbe- reitung bedarf auch das Kapitel „Unternehmerlohn“ mit schlüs- sigem Zahlenmaterial. Der Problemkreis ist mit den drei genannten Bereichen natür- lich nicht erschöpft. Die Ver- tragsbereiche werden zum Teil unterschiedliche Schwer punkte zu setzen haben, etwa hin- sichtlich der Ausschöpfung des Korridors oder der Fort ent wick- lung der betriebswirtschaft li chen Argumentation aus der Zeit der früher geltenden Ministerzahl. Unter den Vertragsbereichen ist ein zeitgerechter Austausch über die betriebswirtschaftliche Vorbereitung und Verhand- lungserfahrung unerlässlich. Thomas Marx [Infos zum Autor] Dr. M.-P. Henninger [Infos zum Autor] Adresse Zahntechniker-Innung Rhein-Main Thomas Marx, Obermeister und Landesinnungsmeister Dr. M.-P. Henninger, Justiziar Kettenhofweg 14–16 60325 Frankfurt am Main Tel.: 069 956799-13 Fax: 069 562054 info@zti-rhein-main.de www.zti-rhein-main.de