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wirtschaft Der Ratgeber „GOZette“ gibt Zahnärzten neuen Spielraum Mit einem Newsletter beweist die Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG, welche ungehobenen Schätze noch in der Gebührenordnung schlummern. (ZA eG)– „GOZette“ heißt der kostenlose Ratgeber, von dem inzwischen über 1.000 Abonnenten profitieren. Als Verfasser der monatlichen 5-MinutenLektüre konnte die ZA GOZ-Spezialisten wie Dr. Peter H.G. Esser gewinnen. Die Düsseldorfer Abrechnungsexperten der ZA eG hatten die Idee, die hochinteressanten Wirtschaftlichkeitsreserven der GOZ systematisch zu erschließen. Seit März liefert der monatliche Informationsdienst GOZette präzise Tipps, die bares Geld auf das Praxiskonto bringen. Gemäß dem Motto „von Zahnärzten für Zahnärzte“ natürlich gratis. Über 1.000 Leser hat der Info-Dienst schon gefunden – Tendenz steigend. „Bei konsequenter NutANZEIGE zung lässt sich das Honorarvolumen ohne Weiteres im zweistelligen Prozentbereich aufstocken“, ist sich Dr. Esser sicher. Akribisch zeigt die GOZette z.B. die Berechnung von direkten SDA-Aufbaurestaurationen und SDA-Stumpfrekonstruktionen. In der 22 Jahre überalterten GOZ sind sie nicht abgebildet, weil es damals Material, Methode und somit die technische Möglichkeit dazu noch gar nicht gab. Gefragt ist also eine überzeugende Analogberechnung, für die der Leser die entscheidenden Details und die richtige Begründung findet. Dazu nennt die GOZette gleich fünf Gerichts- DENTALZEITUNG Fachhandelsorgan des Bundesverbandes Dentalhandel e.V. urteile, die eine derartige Abrechnung untermauern. „Sehr hilfreich sind die Tipps für die Abrechnung von Verbrauchsmaterial, bei der ich schon viel Geld verschenkt habe“, sagt Zahnarzt Dr. Heitham Al-Haj aus Bischofsheim. Etwa Wurzelkanalfeilen oder Nahtmaterial bei einer Wundversorgung. Besonderes Verbrauchsmaterial kann entweder in die GOZ-Gebühr eingerechnet oder ggf. bei Erreichen der 75-Prozent-Marke der 2,3-fachen Gebühr laut BGH-Urteil gesondert ausgewiesen werden. Auch bei viel diskutierten Behandlungsformen wie der Teilkrone bietet die GOZette wertvolle Orientierung und räumt mit kostspieligen Missverständnissen auf: Es gibt drei unterschiedliche Definitionen der Teilkrone, und nur wer sie durchschaut, rechnet richtig ab … „Die GOZette trifft den Nerv“, freut sich Herausgeber und ZA-Vorstand Dr. Daniel von Lennep. „Die Lektüre macht Spaß, weil sie gnadenlos pragmatisch ist und schnell für höhere Einnahmen sorgt.“ Wer daran ebenfalls Interesse hat, kann sich bei der ZA kostenlos auf die Abonnentenliste setzen lassen. ZA – Zahnärztliche Abrechnungsgenossenschaft eG Dr. Susanne Woitzik Tel.: 02 11/56 93-2 23 Fax: 02 11/56 93-3 78 E-Mail: swoitzik@za-eg.de Stand: E04 AKTUE LL >> INFORMATIV >> BAR CHT ZI UNVER ISSN 1615-2859 Entgelt bezahlt: F 52061 PREIS: € 5,60 zzgl. MwSt. 10. JAHRGANG • SEPTEMBER • 2009 DENTALZEITUNG Fachhandelsorgan des Bundesverbandes Dentalhandel e.V. EINS ZWEI DREI VIER FÜNF SECHS Verband warnt Vorsicht ist geboten bei rechnungsähnlichen Formularen unseriöser Anbieter. Praxen ergonomisch und individuell einrichten Gezielt in Laborräume investieren Produktinformation und Beratung auf den Fachdentals 2009 PROBIEREN SIE JETZT! Praxiseinrichtung/Laboreinrichtung Labor/Praxis Name Straße PLZ/Ort Telefon Fax E-Mail Ja, ich möchte das Probeabo beziehen. Bitte liefern Sie mir die nächste Ausgabe frei Haus. Soweit Sie bis 14 Tage nach Erhalt der kostenfreien Ausgabe keine schriftliche Abbestellung von mir erhalten, möchte ich die DENTALZEITUNG im Jahresabonnement zum Preis von 34 EUR inkl. gesetzl. MwSt. und Versand beziehen. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn es nicht 6 Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraumes schriftlich gekündigt wird (Poststempel genügt). OEMUS MEDIA AG Abonnement-Service Holbeinstraße 29 04229 Leipzig Tel.: 03 41/4 84 74-2 00 Fax: 03 41/4 84 74-2 90 E-Mail: grasse@oemus-media.de www.oemus.com (DZ today/ots) – Der [vdav] – Verband Deutscher Auskunfts- und Verzeichnismedien gibt Hinweise zum Schutz gegen Betrüger. Auf den ersten Blick sehen die Formulare aus wie Rechnungen seriöser Verlage für bekannte Verzeichnisse oder Telefonbücher. Häufig imitieren sie Logos, Schrift und Farbe bekannter Marken. Im Kleingedruckten versteckt sich dann ein Vertrag, der durch Überweisung oder sogar nur durch Rücksendung des Korrekturbogens zustande kommt, schlimmstenfalls für mehrere Jahre. Betroffen sind alle Gewerbetreibenden, aber auch neu gegründete Unternehmen. Erstatten Sie Anzeige Rhett-Christian Grammatik, Geschäftsführer des [vdav], rät zur Vorsicht: „Überprüfen Sie genau, ob Sie das Verzeichnis kennen und einen Auftrag erteilt haben, bevor Sie Geld überweisen oder etwas unterschreiben. Und lesen Sie unbedingt das Kleingedruckte!“ Ist man doch auf einen Betrug hereingefallen, sollte man sich Rat bei einem Anwalt oder der Industrie- und Handelskammer holen. Datum/Unterschrift Widerrufsbelehrung: Den Auftrag kann ich ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen ab Bestellung bei der OEMUS MEDIA AG, Holbeinstraße 29, 04229 Leipzig schriftlich widerrufen. Rechtzeitige Absendung genügt. Unterschrift DZ today 2/09 12 INFODENTAL 2009

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