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DigitaleKFO

Verarbeitung von Patienten- daten ohne Medienbruch DurchdieIntegrationderSOFTPRO-Techno- logie sind wir heute in der Lage, Anamnese- bögen, Aufklärungsbögen und andere For- mulare, die eine Patientenunterschrift erfor- dern, mit einer rechtssicheren digitalen Un- terschrift versehen zu lassen. So wird es möglich,PatientendatenohneMedienbruchzu verarbeiten. Unterschrieben wird dabei auf einem Tablet-PC oder einem speziellen Sig- natur-Pad. Das elektronische Dokument wird problemlos und schnell dem entsprechenden Patienten zugeordnet und ist jederzeit über dasInternetabrufbar.FürAnwendervonCom- puter konkret wird es durch die neue Schnitt- stelle zu ivoris connect noch einfacher. Hier kann das unterschriebene Dokument direkt ausderPatientendateiaufgerufenwerden. Die digitale Signatur ist ein weiteres erfolgrei- ches Beispiel dafür, wie moderne Technolo- gien das Arbeiten in der Praxis erleichtern. Stress mit der Suche nach unterschriebenen Dokumenten kennen wir heute nicht mehr. Durch die einfache Zuordnung wird der ge- samte Prozess der Archivierung erheblich er- leichtert. Das spart wertvolle Zeit und ermög- licht Behandlern wie Mitarbeiterinnen, sich aufihreKernaufgabenzukonzentrieren. Möchten Sie mehr dazu wissen, wie einfach allesfunktioniertundzusammenwirkt?Dann schauen Sie unter www.youtube.com/user/ iiesystems. Elektronische Signaturen in der Arztpraxis – wie rechtssicher sind sie? Das Unterzeichnen mit einem Stift auf dem elektronischenDisplayeinesSign-Padsoder Signatur-Pads kennen die meisten Patien- ten aus anderen Bereichen, so z.B. beim bargeldlosen Bezahlen in einigen Möbel- häusern, in der Metro etc. Aber ist das auch rechtssicher? In der Tat ist der Einsatz von Sign-Pads nicht ganz unumstritten. Zumin- dest im medizinischen Bereich und damit auch in der Kieferorthopädie spricht jedoch nichtsgegeneinenrechtssichererenEinsatz. Im Vergleich zu anderen regulierten Berei- chen, wie z.B. dem Immobilienrecht, sieht die Behandlung von Patienten auf Basis ei- nes Patientenvertrages nämlich keine ge- setzliche „Schriftform“ vor. Auch nach der Neuregelung des Behandlungsvertrages in den §§630a ff. BGB gibt es keine Pflicht des Kieferorthopäden, von Patienten die Abga- be einer Willenserklärung in Schriftform zu verlangen. Mit anderen Worten: Der Patient braucht eigentlich gar keine schriftliche Er- klärung abzugeben, da auch mündliche Ver- einbarungengelten. Wer schreibt, der bleibt: Unterschrift nicht zwingend, aber rechtlich hilfreich Die Redensart „Wer schreibt, der bleibt“ gilt allerdings auch im Rahmen von kieferortho- pädischenBehandlungen.FürdenNachweis, dass der Patient hinreichend über die Be- handlung und die Risiken informiert wurde, ist die Bestätigung der Informationen durch den Patienten rechtlich sehr hilfreich. Dies kann durch Unterzeichnen der Erklärung auf Papier erfolgen, aber eben auch durch die Verwendung eines Sign-Pads – und zwar in vergleichbar rechtssicherer Weise. Im Be- Digitale Signatur 162 I KOMPENDIUM 2014 …der Patient hat durch dieVerwendung des Sign-Pads das Gefühl einer „echten“ Unterschrift. Dies ist auch rechtlich von Bedeutung, denn Sinn und Zweck der Schriftform ist neben der Nachvollzieh- barkeit einer Erklärung vor allem auch der „Warncharakter“. 3

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